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Ubungszlele und Lerninhalte - Edudoc

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pädagogischen Jugendberufshilfe Erstanlauf- <strong>und</strong> Vorbe-<br />

ratungsstelle für lerngestörte, lernbehinderte, sozial be-<br />

nachteiligte Jugendliche, dann für Sonderschulabgänger,<br />

Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis, Teilnehmer von<br />

Jungarbeiterklassen der Berufsschulen sowie für Unge-<br />

lernte <strong>und</strong> Jugendarbeitslose sein, da dies dem präventiven<br />

Auftrag der Jugendhilfe voll entspräche.<br />

2. Kooperationsauftrag<br />

Die Träger der sozialpädagogischen Jugendberufshilfe -<br />

dies könnten auch Sondersachgebiete der örtlichen Jugendämter<br />

sein, wenn keine freien Träger in diesem Aufgabenfeld<br />

bereits tätig sind oder gewonnen werden können<br />

- sollten ständig <strong>und</strong> intensiv mit Arbeitsvenvaltung,<br />

staatlichen Schulämtern, Berufsschulen, Ges<strong>und</strong>heitsämtern,<br />

Handwerks- <strong>und</strong> Industrie- sowie Handelskammern,<br />

mit Kranken- <strong>und</strong> Sozialversicherungsträgern <strong>und</strong> allen in<br />

Betracht kommenden Rehabilitationsträgern, selbstverständlich<br />

mit den Örtlichen Sozialhilfeträgern, zusammenarbeiten<br />

<strong>und</strong> eine kooperative, koordinierende Arbeitsgemeinschaftsebene<br />

als Clearingsstelle bilden. Jede Zufälligkeit<br />

oder Punktualität kann für die betroffenen Jugendlichen<br />

verheerende Folgen haben, ganz abgesehen von<br />

irreparablen Kostenkonsequenzen <strong>und</strong> Zeitverzögerungen.<br />

Gleichzeitig wäre zu fordern, daß die Landesjugendamter<br />

als Überörtliche Träger der Jugendhilfe im Blick auf die<br />

steigende Problematik der lernschwachen <strong>und</strong> behinderten<br />

bzw. benachteiligten Jugendlichen aus ihrer regionalen<br />

Reserve heraustreten <strong>und</strong> - gegebenenfalls im Zuge der<br />

neu zu entwickelnden sog. ,,Familienorientierten Hilfen''<br />

(wie beispielsweise Landesjugendamt Baden) - ihr Mandat<br />

zur Garant ie e¡ ner einheitlichen Praxisgestaltung wahrnehmen;<br />

diese vertikale Kooperation wäre dringend erforderlich.<br />

Das gleiche müßte für die obersten Jugendbehörden der<br />

'-ander gelten, deren Kooperation etwa zu den Landesarbeitsämtern<br />

nur mangelhaft, zu den örtlichen Trägern der<br />

Jugendhilfe in dieser berufsbezogenen Sicht sogar Überhaupt<br />

nicht entwickelt ist. Gegebenenfalls sollten die zuständigen<br />

Landesministerien - durchaus in Ergänzung zum<br />

B<strong>und</strong>esjugendplan - dann auch Förderungshilfen geben,<br />

wenn Modelle der SozialpädagogisctYen Jugendberufshilfe,<br />

welche die Möglichkeiten des Arbeitsförderungsgesetzes<br />

sprengten, entwickelt würden.<br />

Solche Anstöße zu geben, wäre kompetente Aufgabe der<br />

sozialpädagogischen Jugendberufshilfe. Hier könnten auch<br />

die Landesarbeitsgemeinschaften des Jugendaufbauwerks<br />

initiativer werden.<br />

3. Ergänzungsauftrag<br />

Diese jugendhilfetypische Funktion dürfte die breitest gefächerte<br />

konkrete Aufgabe der Träger sozialpädagogischer<br />

Jugendberufshilfe sein. Man denke dabei an folgendes:<br />

a) Sichzurverfügungstellen als Träger von Förderungs- <strong>und</strong><br />

Eingliederungslehrg8ngen für berufsunreife Jugendliche,<br />

16<br />

deren Behinderung oder Benachteiligung besonders slgnifikant<br />

ist.<br />

b) Im Falle regionalen Einzuges von jugendlichen Teilnehmern<br />

zu diesen genannten Maßnahmen internatsweise Unterkunftshilfe<br />

oder die Chance zu sozialpädagogisch betreuten<br />

Wohngemeinschaften anbieten (hier könnte auch<br />

eine neue Aufgabe der Jugendgemeinschaftswerke entstehen),<br />

auf jeden Fall begleitende entwicklungs- <strong>und</strong> berufsbezogene<br />

Bildungshilfen in Gruppenarbeit, Clubform,<br />

Seminar- oder Wochenendfreizeitgestaltung oder in sonstigen<br />

neuartigen Kontaktforrnen entwickeln.<br />

c) Individuelle heilpädagogische oder auch therapeutische<br />

Hilfen anbieten, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit vorhandenen<br />

psychologischen, psychoanalytischen, psychotherapeutischen,<br />

verhaltens- <strong>und</strong> gesprächstherapeutischen<br />

Institutionen.<br />

d) Aufbau von Lernzirkeln, Nacharbeitskreisen, Vertiefungsgerneinschaften,<br />

etwa im Zusammenhang mit dem Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahr.<br />

e) Sollte ein sog. Berufsvorbereitungsjhr bei Nichtreife<br />

zum Berufsgr<strong>und</strong>bildungsjahr in Betracht kommen - also<br />

gewissermaßen nicht einmal ein Förderungs- oder Eingliederungslehrgang<br />

-, dann müßte gerade in diese neue<br />

Versuchsform die Präsenz der sozialpädagogischen Jugendberufshilfe<br />

durch<br />

- eigene Maßnahmen<br />

- begleitende Maßnahmen<br />

- curriculare Mitwirkung<br />

einfließen.<br />

f) Würde die Berufsbildungsreform von Ganztagseinrichtungen<br />

absehen wollen, bedürften gerade die lernschwachen<br />

Jugendlichen besonderer zusätzlicher Betreuung von<br />

der Jugendhilfeseite her. Desgleichen sollte Hilfe für Jungarbeiter<br />

im Rahmen des Teilzeitberufsschulunterrichts angeboten<br />

werden.<br />

g) Wenn man aber zu dem Behinderten auch erziehungsschwierige<br />

<strong>und</strong> verhaltensgestörte Jugendliche in gewissem<br />

Umfang rechnen kann <strong>und</strong> man gleichwohl nach den<br />

Vorstel I u ngen des Berufsbi Id ungsgesetz-Entwurfes stets<br />

darauf abzuzielen hat, daß möglichst nach den normalen<br />

Regelungen der Ausbildungsordnungen ausgebildet wird,<br />

wären gerade die Träger der sozialpädagogischen Jugendberufshilfe<br />

wiederum herausgefordert, ohne besondere Berufsveranstaltung<br />

dafür Sorge zu tragen, daß der Lernprozeß<br />

durch Abbau dieser Störungen bewältigt werden kann.<br />

h) Ganz entscheidend wird sein, ob Formen entwickelt<br />

werden können, um die besondere Eignung des Personals<br />

in der Berufsausbildung Behinderter seitens der sozialpädagogischen<br />

Jugendberufshilfe mit aufbauen zu helfen.<br />

Hier könnten Schulungs-, Gruppen- <strong>und</strong> Lernmodelle kooperativer<br />

Art zwischen Berufsschulpädagogen, Sonder-<br />

Pädagogen <strong>und</strong> Sozialpädagogen in Betracht kommen.<br />

i) Ebenso entscheidend wäre es, durch die Träger der sozialpädagogischen<br />

Jugendberufshilfe eine spezifische Art

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