Ubungszlele und Lerninhalte - Edudoc
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aus pädagogischen Gründen für die Förde-<br />
rung des Jugendlichen sinnvoll sein, wie 2.B.<br />
Garîenbau/Floristik<br />
Kunsthandwerk<br />
Büro <strong>und</strong> Lagertechnik<br />
In Lehrgängen, an denen Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />
teilnehmen, sollten mindestens fünf der<br />
folgenden Berufsfelder durchlaufen werden<br />
können:<br />
Metall<br />
Bau <strong>und</strong> Holz<br />
Elektrotechnik<br />
Textil <strong>und</strong> Bekleidung<br />
Gartenbau/Floristi k<br />
Ernährung <strong>und</strong> Hauswirtschaft<br />
Farb- <strong>und</strong> Raumgestaltung<br />
In getrennten Lehrgängen sind auf jeden Fall<br />
vier bis fünf Berufsfelder anzubieten.<br />
Der Jugendliche bleibt, nachdem er das ihm<br />
gemäße Berufsfeld gef<strong>und</strong>en hat, bis zum<br />
Ende des Lehrgangs in diesem Berufsfeld, um<br />
somit die Bedingungen für die Vermittlung in<br />
ein Ausbildungsverhältnis entscheidend zu verbessern.<br />
Der Unterweiser<br />
Sowohl Angehörige verschiedenster sozialpädagogischer<br />
Berufe mit vorheriger abgeschlossener<br />
Berufsausbildung als auch Handwerksmeister,<br />
Industrieausbilder mit Prüfungsabschjuß<br />
<strong>und</strong> andere Kräfte mit Prüfungsab-<br />
Schlüssen sind als Unterweiser in den Berufsfeldern<br />
tätig.<br />
Träger von Förderungslehrgängen sollten die<br />
Möglichkeiten einer ständigen Weiterbildung<br />
im jeweiligen Beruf ermöglichen <strong>und</strong> die<br />
pädagogischen <strong>und</strong> psychologischen Kenntnisse<br />
der Unterweiser ständig erweitern.<br />
Dle Ausstattung der Werkstatt<br />
Die Ausstattung der berufsfeldorientierten<br />
Werkstatt ist so vorzunehmen, daß in dem ent-<br />
sprechenden Berufsfeld voll unterwiesen<br />
werden kann.<br />
4. Dle fachtheoretische Unterweisung<br />
40<br />
Die Theorie soll den Bereich abdecken, der als<br />
Fachtheorie im engsten Sinn zu verstehen ist.<br />
Dabei sollten die fachpraktische Arbeit, die vor<strong>und</strong><br />
nachbereitende Theorie einschließlich Unfallschutz<br />
usw. so eng als möglich miteinander<br />
verzahnt werden.<br />
Die Diskrepanz zwischen der berufsschulischen<br />
Anforderung <strong>und</strong> dem Leistungsvermögen des<br />
Teilnehmers ist während des Förderungslehrgangs<br />
zu vermindern. Diese Forderung ist unter<br />
Berücksichtigung der dem Lehrgang folgenden<br />
Berufsausbildung unumgänglich.<br />
4.1<br />
4.2<br />
Diese Aufgabe kann von allen Personen bewältigt<br />
werden, die im Lehrberuf tätig sind<br />
bzw. diesen in höheren Semestern des Studiums<br />
anstreben. Eine methodisch-didaktische<br />
Weiterbildung sollte angestrebt werden.<br />
Die Teilnehmer an Förderungslehrgängen unterliegen<br />
der Berufsschulpflicht. Daraus entsteht<br />
folgende Problematik: Der Lehrgangsteilnehmer<br />
befindet sich nicht in der Ausbildung.<br />
Daher ist die Fachklasse der Berufsschule,<br />
die die Ausbildung begleitet, für ihn<br />
nicht zuständig. Der Jugendliche befindet<br />
sich aber auch nicht in einem Arbeitsverhältnis.<br />
Auch die Jungarbeiterklasse, die das<br />
Arbeitsverhältnis begleitet, ist daher für ihn<br />
nicht zuständig. Als Konsequenz ergibt sich,<br />
daß eine enge Kooperation von Träger <strong>und</strong><br />
Berufsschule bezüglich der pädagogischen<br />
<strong>und</strong> fachlichen Unterweisung vonnöten ist.<br />
Die Berufsschule sollte alle die Bereiche fördern,<br />
die im Rahmen des Förderungslehrganges<br />
zu Aufwendungen führen, die die<br />
B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit bei ihrer individuellen<br />
finanziellen Hilfe nicht berücksichtigen<br />
kann.<br />
Ziel des Berufsschulunterrichts könnte es<br />
u.a. sein, schulische Lücken zu schließen, um<br />
so dem Lehrgangsteilnehmer zusätzlich die<br />
Möglichkeit zum externen Hauptschulabschluß<br />
zu bieten.<br />
Ziel des Förderungslehrganges ist es, den<br />
Lehrgangsteilnehmer für eine Berufsausbildung<br />
zu befähigen. Folglich kann der Jugendliche<br />
erst nach Abschluß des Förderungslehrgangs<br />
<strong>und</strong> mit Beginn der Berufsausbildung<br />
die entsprechende Fachklasse<br />
der Berufsschule besuchen.<br />
III.<br />
Lehrgänge zur Verbesserung der Eingllederungsmöglichkelten<br />
Die in I. <strong>und</strong> II. aufgezeigten Kriterien sollten auch für<br />
diese Lehrgänge gültig sein.<br />
1<br />
Der Lehrgangsteilnehmer<br />
Schwache Hauptschüler <strong>und</strong> solche Haupt- <strong>und</strong><br />
Sonderschüler, die das Ziel des Förderungslehrganges<br />
aller Voraussicht nach nicht erreichen<br />
können, sind Teilnehmer an Lehrgängen zur<br />
Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten.<br />
Diese Auswahl zu treffen <strong>und</strong> damit den Jugendlichen<br />
von vornherein die Qualifikation zur beruflichen<br />
Ausbildung zu verschließen, ist äußerst<br />
schwierig. Teilnehmern an Lehrgängen zur<br />
Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten<br />
sollte es bei entsprechender Eignung ermöglicht<br />
werden, anschließend einen Förderungslehrgang<br />
zu durchlaufen, bzw. in einen solchen zu<br />
wechseln.<br />
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