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Ubungszlele und Lerninhalte - Edudoc

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aus pädagogischen Gründen für die Förde-<br />

rung des Jugendlichen sinnvoll sein, wie 2.B.<br />

Garîenbau/Floristik<br />

Kunsthandwerk<br />

Büro <strong>und</strong> Lagertechnik<br />

In Lehrgängen, an denen Jungen <strong>und</strong> Mädchen<br />

teilnehmen, sollten mindestens fünf der<br />

folgenden Berufsfelder durchlaufen werden<br />

können:<br />

Metall<br />

Bau <strong>und</strong> Holz<br />

Elektrotechnik<br />

Textil <strong>und</strong> Bekleidung<br />

Gartenbau/Floristi k<br />

Ernährung <strong>und</strong> Hauswirtschaft<br />

Farb- <strong>und</strong> Raumgestaltung<br />

In getrennten Lehrgängen sind auf jeden Fall<br />

vier bis fünf Berufsfelder anzubieten.<br />

Der Jugendliche bleibt, nachdem er das ihm<br />

gemäße Berufsfeld gef<strong>und</strong>en hat, bis zum<br />

Ende des Lehrgangs in diesem Berufsfeld, um<br />

somit die Bedingungen für die Vermittlung in<br />

ein Ausbildungsverhältnis entscheidend zu verbessern.<br />

Der Unterweiser<br />

Sowohl Angehörige verschiedenster sozialpädagogischer<br />

Berufe mit vorheriger abgeschlossener<br />

Berufsausbildung als auch Handwerksmeister,<br />

Industrieausbilder mit Prüfungsabschjuß<br />

<strong>und</strong> andere Kräfte mit Prüfungsab-<br />

Schlüssen sind als Unterweiser in den Berufsfeldern<br />

tätig.<br />

Träger von Förderungslehrgängen sollten die<br />

Möglichkeiten einer ständigen Weiterbildung<br />

im jeweiligen Beruf ermöglichen <strong>und</strong> die<br />

pädagogischen <strong>und</strong> psychologischen Kenntnisse<br />

der Unterweiser ständig erweitern.<br />

Dle Ausstattung der Werkstatt<br />

Die Ausstattung der berufsfeldorientierten<br />

Werkstatt ist so vorzunehmen, daß in dem ent-<br />

sprechenden Berufsfeld voll unterwiesen<br />

werden kann.<br />

4. Dle fachtheoretische Unterweisung<br />

40<br />

Die Theorie soll den Bereich abdecken, der als<br />

Fachtheorie im engsten Sinn zu verstehen ist.<br />

Dabei sollten die fachpraktische Arbeit, die vor<strong>und</strong><br />

nachbereitende Theorie einschließlich Unfallschutz<br />

usw. so eng als möglich miteinander<br />

verzahnt werden.<br />

Die Diskrepanz zwischen der berufsschulischen<br />

Anforderung <strong>und</strong> dem Leistungsvermögen des<br />

Teilnehmers ist während des Förderungslehrgangs<br />

zu vermindern. Diese Forderung ist unter<br />

Berücksichtigung der dem Lehrgang folgenden<br />

Berufsausbildung unumgänglich.<br />

4.1<br />

4.2<br />

Diese Aufgabe kann von allen Personen bewältigt<br />

werden, die im Lehrberuf tätig sind<br />

bzw. diesen in höheren Semestern des Studiums<br />

anstreben. Eine methodisch-didaktische<br />

Weiterbildung sollte angestrebt werden.<br />

Die Teilnehmer an Förderungslehrgängen unterliegen<br />

der Berufsschulpflicht. Daraus entsteht<br />

folgende Problematik: Der Lehrgangsteilnehmer<br />

befindet sich nicht in der Ausbildung.<br />

Daher ist die Fachklasse der Berufsschule,<br />

die die Ausbildung begleitet, für ihn<br />

nicht zuständig. Der Jugendliche befindet<br />

sich aber auch nicht in einem Arbeitsverhältnis.<br />

Auch die Jungarbeiterklasse, die das<br />

Arbeitsverhältnis begleitet, ist daher für ihn<br />

nicht zuständig. Als Konsequenz ergibt sich,<br />

daß eine enge Kooperation von Träger <strong>und</strong><br />

Berufsschule bezüglich der pädagogischen<br />

<strong>und</strong> fachlichen Unterweisung vonnöten ist.<br />

Die Berufsschule sollte alle die Bereiche fördern,<br />

die im Rahmen des Förderungslehrganges<br />

zu Aufwendungen führen, die die<br />

B<strong>und</strong>esanstalt für Arbeit bei ihrer individuellen<br />

finanziellen Hilfe nicht berücksichtigen<br />

kann.<br />

Ziel des Berufsschulunterrichts könnte es<br />

u.a. sein, schulische Lücken zu schließen, um<br />

so dem Lehrgangsteilnehmer zusätzlich die<br />

Möglichkeit zum externen Hauptschulabschluß<br />

zu bieten.<br />

Ziel des Förderungslehrganges ist es, den<br />

Lehrgangsteilnehmer für eine Berufsausbildung<br />

zu befähigen. Folglich kann der Jugendliche<br />

erst nach Abschluß des Förderungslehrgangs<br />

<strong>und</strong> mit Beginn der Berufsausbildung<br />

die entsprechende Fachklasse<br />

der Berufsschule besuchen.<br />

III.<br />

Lehrgänge zur Verbesserung der Eingllederungsmöglichkelten<br />

Die in I. <strong>und</strong> II. aufgezeigten Kriterien sollten auch für<br />

diese Lehrgänge gültig sein.<br />

1<br />

Der Lehrgangsteilnehmer<br />

Schwache Hauptschüler <strong>und</strong> solche Haupt- <strong>und</strong><br />

Sonderschüler, die das Ziel des Förderungslehrganges<br />

aller Voraussicht nach nicht erreichen<br />

können, sind Teilnehmer an Lehrgängen zur<br />

Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten.<br />

Diese Auswahl zu treffen <strong>und</strong> damit den Jugendlichen<br />

von vornherein die Qualifikation zur beruflichen<br />

Ausbildung zu verschließen, ist äußerst<br />

schwierig. Teilnehmern an Lehrgängen zur<br />

Verbesserung der Eingliederungsmöglichkeiten<br />

sollte es bei entsprechender Eignung ermöglicht<br />

werden, anschließend einen Förderungslehrgang<br />

zu durchlaufen, bzw. in einen solchen zu<br />

wechseln.<br />

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