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Jahresbericht - TEGEWA eV

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Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes<br />

… aber REACH führt im Mittelstand zu massiven Problemen bis zur<br />

Existenzbedrohung im Einzelfall<br />

So zum Beispiel bei der „Zulassung“: Der Ersatz besonders besorgniserregender<br />

chemischer Stoffe bleibt auch bei Gewährleistung „adäquater Kontrolle“ der<br />

Substanzen ein zentrales Element unter REACH. Der Antragsteller für die Zulassung<br />

eines solchen Stoffes ist grundsätzlich verpflichtet, die Substitutionsmöglichkeiten<br />

zu prüfen. Bei als adäquat kontrolliert geltenden Substanzen (d. h. es existieren<br />

sowohl „No-Effect-Grenzwerte“ wie DNEL oder PNEC als auch Risikomanagementmaßnahmen,<br />

die die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Grenzwerte sichern),<br />

muss der Agentur im Falle vorhandener Alternativen ein Substitutionsplan vorgelegt<br />

werden. Dieser sollte neben einem Zeitplan auch eine Beschreibung der geplanten<br />

Maßnahmen für die Substitution enthalten. Die Entscheidung, ob es sich um einen<br />

„angemessenen“ Ersatzstoff handelt – ob das Substitut also weniger Risiken im<br />

Vergleich zum zu ersetzenden Stoff besitzt und zudem technisch wie wirtschaftlich<br />

sinnvoll ist – liegt beim Antragsteller.<br />

Das Kriterium der „adäquaten Kontrolle“ spielt jedoch nur bei den so genannten<br />

CMR-Stoffen eine Rolle. Bei PBT- und vPvB-Stoffen wird die Frage nach adäquater<br />

Kontrolle gar nicht erst gestellt: Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn die sozioökonomischen<br />

Vorteile überwiegen und kein geeignetes Substitut vorliegt. Dieses verschärfte<br />

Zulassungsverfahren wird auch für jene CMR-Stoffe angesetzt, die nicht<br />

als adäquat kontrolliert gelten.<br />

Ein besonders leidiges und ungeklärtes Thema bleibt die klare Benachteiligung<br />

der EU-Produzenten von Erzeugnissen gegenüber Herstellern in außereuropäischen<br />

Ländern, die ihre Waren in die EU ausführen. Denn entlang der gesamten Produktkette<br />

innerhalb der EU müssen künftig die Verpflichtungen von REACH eingehalten<br />

werden. Alle Stoffe, aus denen oder mit deren Hilfe ein Erzeugnis hergestellt wird,<br />

müssen somit registriert werden – eine Anforderung, von denen importierte Erzeugnisse<br />

nicht betroffen sind. Eine Registrierpflicht besteht allenfalls dann, wenn<br />

ein Stoff bei seiner Verwendung beabsichtigt freigesetzt werden soll. Das betrifft<br />

jedoch kaum jene Erzeugnisse, mit denen wir täglich umgehen – beispielsweise<br />

Textilien, Autos, Computer oder Möbel. Diese werden zunehmend aus Ländern<br />

in Fernost eingeführt, wobei ihre Inhaltsstoffe vielfach nicht bekannt, geschweige<br />

denn nach REACH geprüft und registriert sind. Die hohen Sicherheitsstandards,<br />

die gerade durch REACH in der EU geschaffen werden sollen, werden durch diese<br />

unbefriedigenden Regelungen im Bereich importierter Erzeugnisse wieder zunichte<br />

gemacht. Aus Sicht des Verbraucher- und des globalen Umweltschutzes ein fataler<br />

Rückschritt.

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