Jahresbericht - TEGEWA eV
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Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes<br />
… aber REACH führt im Mittelstand zu massiven Problemen bis zur<br />
Existenzbedrohung im Einzelfall<br />
So zum Beispiel bei der „Zulassung“: Der Ersatz besonders besorgniserregender<br />
chemischer Stoffe bleibt auch bei Gewährleistung „adäquater Kontrolle“ der<br />
Substanzen ein zentrales Element unter REACH. Der Antragsteller für die Zulassung<br />
eines solchen Stoffes ist grundsätzlich verpflichtet, die Substitutionsmöglichkeiten<br />
zu prüfen. Bei als adäquat kontrolliert geltenden Substanzen (d. h. es existieren<br />
sowohl „No-Effect-Grenzwerte“ wie DNEL oder PNEC als auch Risikomanagementmaßnahmen,<br />
die die Einhaltung bzw. Unterschreitung der Grenzwerte sichern),<br />
muss der Agentur im Falle vorhandener Alternativen ein Substitutionsplan vorgelegt<br />
werden. Dieser sollte neben einem Zeitplan auch eine Beschreibung der geplanten<br />
Maßnahmen für die Substitution enthalten. Die Entscheidung, ob es sich um einen<br />
„angemessenen“ Ersatzstoff handelt – ob das Substitut also weniger Risiken im<br />
Vergleich zum zu ersetzenden Stoff besitzt und zudem technisch wie wirtschaftlich<br />
sinnvoll ist – liegt beim Antragsteller.<br />
Das Kriterium der „adäquaten Kontrolle“ spielt jedoch nur bei den so genannten<br />
CMR-Stoffen eine Rolle. Bei PBT- und vPvB-Stoffen wird die Frage nach adäquater<br />
Kontrolle gar nicht erst gestellt: Eine Zulassung wird nur erteilt, wenn die sozioökonomischen<br />
Vorteile überwiegen und kein geeignetes Substitut vorliegt. Dieses verschärfte<br />
Zulassungsverfahren wird auch für jene CMR-Stoffe angesetzt, die nicht<br />
als adäquat kontrolliert gelten.<br />
Ein besonders leidiges und ungeklärtes Thema bleibt die klare Benachteiligung<br />
der EU-Produzenten von Erzeugnissen gegenüber Herstellern in außereuropäischen<br />
Ländern, die ihre Waren in die EU ausführen. Denn entlang der gesamten Produktkette<br />
innerhalb der EU müssen künftig die Verpflichtungen von REACH eingehalten<br />
werden. Alle Stoffe, aus denen oder mit deren Hilfe ein Erzeugnis hergestellt wird,<br />
müssen somit registriert werden – eine Anforderung, von denen importierte Erzeugnisse<br />
nicht betroffen sind. Eine Registrierpflicht besteht allenfalls dann, wenn<br />
ein Stoff bei seiner Verwendung beabsichtigt freigesetzt werden soll. Das betrifft<br />
jedoch kaum jene Erzeugnisse, mit denen wir täglich umgehen – beispielsweise<br />
Textilien, Autos, Computer oder Möbel. Diese werden zunehmend aus Ländern<br />
in Fernost eingeführt, wobei ihre Inhaltsstoffe vielfach nicht bekannt, geschweige<br />
denn nach REACH geprüft und registriert sind. Die hohen Sicherheitsstandards,<br />
die gerade durch REACH in der EU geschaffen werden sollen, werden durch diese<br />
unbefriedigenden Regelungen im Bereich importierter Erzeugnisse wieder zunichte<br />
gemacht. Aus Sicht des Verbraucher- und des globalen Umweltschutzes ein fataler<br />
Rückschritt.