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Jahresbericht - TEGEWA eV

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22<br />

Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes<br />

Neues Wasch- und<br />

Reinigungsmittelgesetz in Kraft<br />

Am 5. Mai 2007 ist das neue Waschund<br />

Reinigungsmittelgesetz in Kraft<br />

getreten. Nach dem neuen Gesetz,<br />

das die EU-Detergenzienverordnung<br />

Nr. 648/2004 ergänzt, haben die Hersteller<br />

von Wasch- und Reinigungsmitteln<br />

zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung<br />

(BfR) ein Datenblatt mit Angaben<br />

über sämtliche Inhaltsstoffe zur<br />

Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren<br />

der Länder wiederum erhalten<br />

flächendeckend entsprechend aufbereitete<br />

Informationen. Damit können sie behandelnde<br />

Ärzte in Vergiftungsnotfällen beraten<br />

und so wichtige, unter Umständen<br />

lebensrettende Hilfestellung leisten.<br />

Mit dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten<br />

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz<br />

werden die bislang in Deutschland<br />

geltenden Vorschriften an das EU-Recht<br />

angepasst. Das neue Gesetz löst mit seinem<br />

Inkrafttreten gleichzeitig das derzeitige<br />

Wasch- und Reinigungsmittelgesetz aus<br />

dem Jahr 1987 ab.<br />

Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits<br />

im Oktober 2005 in Kraft getreten und<br />

seitdem unmittelbar geltendes Recht auch<br />

in Deutschland. Danach dürfen im Gegensatz<br />

zum bisherigen Recht praktisch nur<br />

noch Wasch- und Reinigungsmittel in den<br />

Verkehr gebracht werden, deren waschaktive<br />

Substanzen (Tenside) vollständig biologisch<br />

abbaubar sind.<br />

Neben den Tenside herstellenden Unternehmen<br />

im Verband <strong>TEGEWA</strong> sind von der<br />

neuen Regelung insbesondere Textilhilfsmittelhersteller<br />

betroffen. Jedoch unterliegen<br />

nicht alle Textilhilfsmittel dem neuen<br />

Gesetz, sondern nur einige Produkte für<br />

die textile Vorbehandlung und Hilfsmittel<br />

für die chemische Reinigung. Eine vollständige<br />

Liste der betroffenen Produkte haben<br />

<strong>TEGEWA</strong> und das Umweltbundesamt erarbeitet.<br />

Sie wird auf der Internetseite des<br />

Umweltbundesamtes veröffentlicht.

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