Jahresbericht - TEGEWA eV
Jahresbericht - TEGEWA eV
Jahresbericht - TEGEWA eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
22<br />
Schlaglichter aus der Arbeit des Verbandes<br />
Neues Wasch- und<br />
Reinigungsmittelgesetz in Kraft<br />
Am 5. Mai 2007 ist das neue Waschund<br />
Reinigungsmittelgesetz in Kraft<br />
getreten. Nach dem neuen Gesetz,<br />
das die EU-Detergenzienverordnung<br />
Nr. 648/2004 ergänzt, haben die Hersteller<br />
von Wasch- und Reinigungsmitteln<br />
zukünftig dem Bundesinstitut für Risikobewertung<br />
(BfR) ein Datenblatt mit Angaben<br />
über sämtliche Inhaltsstoffe zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Giftinformationszentren<br />
der Länder wiederum erhalten<br />
flächendeckend entsprechend aufbereitete<br />
Informationen. Damit können sie behandelnde<br />
Ärzte in Vergiftungsnotfällen beraten<br />
und so wichtige, unter Umständen<br />
lebensrettende Hilfestellung leisten.<br />
Mit dem im Bundesgesetzblatt veröffentlichten<br />
Wasch- und Reinigungsmittelgesetz<br />
werden die bislang in Deutschland<br />
geltenden Vorschriften an das EU-Recht<br />
angepasst. Das neue Gesetz löst mit seinem<br />
Inkrafttreten gleichzeitig das derzeitige<br />
Wasch- und Reinigungsmittelgesetz aus<br />
dem Jahr 1987 ab.<br />
Die EU-Detergenzienverordnung ist bereits<br />
im Oktober 2005 in Kraft getreten und<br />
seitdem unmittelbar geltendes Recht auch<br />
in Deutschland. Danach dürfen im Gegensatz<br />
zum bisherigen Recht praktisch nur<br />
noch Wasch- und Reinigungsmittel in den<br />
Verkehr gebracht werden, deren waschaktive<br />
Substanzen (Tenside) vollständig biologisch<br />
abbaubar sind.<br />
Neben den Tenside herstellenden Unternehmen<br />
im Verband <strong>TEGEWA</strong> sind von der<br />
neuen Regelung insbesondere Textilhilfsmittelhersteller<br />
betroffen. Jedoch unterliegen<br />
nicht alle Textilhilfsmittel dem neuen<br />
Gesetz, sondern nur einige Produkte für<br />
die textile Vorbehandlung und Hilfsmittel<br />
für die chemische Reinigung. Eine vollständige<br />
Liste der betroffenen Produkte haben<br />
<strong>TEGEWA</strong> und das Umweltbundesamt erarbeitet.<br />
Sie wird auf der Internetseite des<br />
Umweltbundesamtes veröffentlicht.