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kleines PDF, 12 MB - Aktion Bleiberecht

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Seite 25Recht zum Handeln nach der rechten Normseines Gewissens, das Recht auf Schutz seinerprivaten Sphäre und auf die rechte Freiheitauch in religiösen Dingen. Die gesellschaftlicheOrdnung und ihre Entwicklung müssen sichdauernd am Wohl der Personen orientieren;denn die Ordnung der Dinge muß der Ordnungder Personen dienstbar werden und nicht umgekehrt"(S. 473).Trotz der grundlegenden, in Gott begründetenGleichheit des Menschen geht die Kirchedurchaus von einer natürlichen Ungleichheitaus: "Gewiß, was die verschiedenen physischenFähigkeiten und die unterschiedlichen geistigenund sittlichen Kräfte angeht, stehen nichtalle Menschen auf gleicher Stufe. Doch jedeForm einer Diskriminierung in den gesellschaftlichenund kulturellen Grundrechten derPerson, sei es wegen des Geschlechts oder derRasse, der Farbe, der gesellschaftlichen Stellung,der Sprache oder der Religion muß überwundenund beseitigt werden, da sie dem PlanGottes widerspricht. ... Obschon zwischenden Menschen berechtigte Unterschiede bestehen,fordert ferner die Gleichheit der Personenwürdedoch, daß wir zu humaneren undder Billigkeit entsprechenden Lebensbedingungenkommen" (S. 476). Das Konzil erklärt,es wolle die Achtung vor dem Menschen "einschärfen".Alle müßten ihren Nächsten als ein"anderes Ich" ansehen und auf "sein Leben unddie notwendigen Voraussetzungen eines menschenwürdigenLebens bedacht" sein: "Sonstgleichen sie jenem Reichen, der sich um denarmen Lazarus gar nicht kümmerte" (S. 474).Der Christ wird zu tatkräftiger Hilfe aufgerufengegenüber Alten und Verlassenen, dem"Fremdarbeiter, der ungerechter Geringschätzungbegegnet", Heimatvertriebenen etc. und-zu Widerstand gegenüber allem, was "zum Lebenselbst in Gegensatz steht" oder die Unantastbarkeitder menschlichen Person verletzt.Hier wird u.a. genannt: Mord, Völkermord, Abtreibung,Euthanasie, Verstümmelung, körperlicheund seelische Folter, unmenschliche Lebensbedingungensowie unwürdige Arbeitsbedingungen,"bei denen der Arbeiter als bloßesErwerbsmittel und nicht als freie und verantwortlichePerson behandelt wird" (S. 474 ff.).Es ist ganz offensichtlich, daß es der Kirchedarum geht, aus ihrer Vorstellung vom MenschenOrdnungsprinzipien der menschlichenGesellschaft abzuleiten. Die Feststellung dergrundlegenden Gleichheit des Menschen wirdsofort an die Forderung gekoppelt, ihr "immermehr zu Anerkennung" zu verhelfen. Bei aller"natürlichen" Ungleichheit muß die Gesellschaftder Tatsache Rechnung tragen, daß dieMenschen darin gleich sind, Abbild Gottes zusein, wie auch in ihrem Ziel, durch die Überwindungder Sünde die "Gottebenbildlichkeit"zu erreichen. Die Gesellschaft darf sich demPlan Gottes nicht dadurch widersetzen, daß sieselber (durch Diskriminierung) Ungleichheitschafft oder den Menschen zur Sache herabwürdigt.Die christliche Vorstellung vom Men-'sehen bejaht durchaus, gesellschaftliche Ungleichheitals etwas 'Natürliches' zu sehen, sieerlaubt aber auch (verlangt es sogar: Lazarus),für ihre Abmilderung einzutreten und versprichtden Armen und Verlassenen Schutz gegenDegradation zur Sache, Bewahrung ihresMenschseins im Bewußtsein, vor Gott gleich zusein.Auch die CDU Baden- Württemberg sprichtvon der Gleichheit vor Gott, sie gibt ihr abereine ganz andere Bedeutung. Die Gleichheitvor Gott wird nicht aus der tatsächlichengrundlegenden Gleichheit des Menschen abgeleitet,diese wird vielmehr bestritten. Die Ungleichheitwird zum Bestimmenden des Menschenerklärt. Ungleichheit wird deshalb auchzum bestimmenden Ordnungsprinzip der Ge-·sellschaft gemacht. Die Differenzierung nachLeistungen und Rechten wird so praktisch zueiner Forderung der "Natur" des Menschen,alles andere wäre "widernatürliche" Gleich-Antirassistisches Plakat der EvangelischenJugend in Nordrhein-Westfalen.

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