Seite 6kom men Ausländer, die Geld hier lassen (Touristen),die Geld hier anlegen (Geschäftsleute),die wirtschatliche Beziehungen politisch vorbereiten(Diplomaten) oder den "Schutz der'Nachkriegsordnung ;, gewährleisten (Truppenwestlicher Sieger machte) ebenso in den Genußdieser Ausnahmeregelungen wie Künstler,Wissenschaftler oder Sportler.Auch ausländische Arbeitnehmer ("Gastarbeiter")gehörten ehemals in diese Kategorie.Den "Belangen der Bundesrepublik" sollten sienicht durch Reichtümer, sondern umgekehrtdurch ihre Armut dienen: Sie waren gefragtund angeworben zum Zwecke der Auffüllungder "Reservearmee" an Arbeitskräften für dasbundesdeutsche Geschäftsleben. Heute sindsie in dieser Eigenschaft bekanntlich nichtmehr gefragt, weil ein stattliches Heer anbundesdeutschen Arbeitslosen als Arbeits":'kraftreserve gute 'Di enst e leistet.Auch das grundgesetzlich gewährte Asylrecht,welches "politisch Verfolgte genießen"(GG, Art. 16.2), stellt keine Ausnahme dar.Denn ob jemand als "politisch Verfolgter" inder BRD Anerkennung findet, das ergibt sichnicht aus der objekti ven Bedrohung, welcherer in seiner Heimat unterliegt. Das hängtvielmehr davon' ab, wie diese Bedrohung vonden bundesdeutschen Ämtern und Gerichtenbeurteilt wird. Dabei werden "politisch Verfolgte",deren Heimatstaat sich die Feindschaftder BRD zugezogen hat (SozialistischeStaaten, Afghanistan, Vietnam ... ), eher alsAsylanten anerkannt als politisch Verfolgte,deren Heimat.szu den politisch, militärischoder ökonomisch Verbündeten der BRD gehört(vgl. Urteile über Türken und Kurden). Der (au-Ben-Jpolitische Nutzen, den die BRD mit derGewährung von Asyl für "politisch Verfolgte"anstrebt, liegt damit auf der Hand: Diese verfolgtenMenschen sind ihr das Material, anwelchem sie ihre Differenzen-mit den fremdenStaaten austrägt. Sie dienen bundesdeutscherPolitik als Instrument der Anklage für "unmenschlicheSysteme" und stehen für die Untermauerungeines selbstgefertigten Rechtsauf Einmischung in die "Belange" fremderStaaten. Daß es bundesdeutscher Asylpolitiknicht um "Menschlichkeit" zu tun ist, beweisenobendrein hinlänglich die im Asylverfahrensgesetz,Arbeitsförderungsgesetz usw. festgeschriebenenPrinzipien für den Umgang mitAsylbewerbern (Arbeitsverbot, Verbot politischerBetätigung, Einschränkung der Freizügigkeit,Unterbringung ... ).Man sollte mit der Kritik, die bundesdeutscheAsylpolitik sei 'unmenschlich', sehr vorsichtigsein: Daß Asylpolitik und -praxis 'unmenschlich'sind, darüber kann man sich viel-leicht im Kreise von Kritikern der Ausländerpolitikschnell verständigen. Aber als Kritik ander Asyl- und Ausländerpolitik taugt diesesUrteil in doppelter Weise nichts. Sie kreidetden Ausländerpolitikern nämlich 1. ihre Tatenals Versäumnisse an, wo diese doch selbstnach ihren eigenen Maßstäben gar nichts versäumthaben. Warum sind etwa 1980 die Asylverfahrensvorschriftenverschärft worden,warum sollen das Ausländerrecht und der Asylgrundsatzverschärft werden? Was da mit politischemWillen und parlamentarischen Mehrheitensehr absichtsvoll in die Wege geleitetwird, als Versäumnis zu charakterisieren, istnicht nur fahrlässig, sondern lebt von dem 'Beschluß'der Kritiker, den Politikern ihre Tatenals Abweichungen von ihrem eigenen politischenWillen vorzurechnen; folglich darauf zubauen, daß sie schon anderes tun würden, wennman sie nur oft genug auf ihre "Versäumnisse"aufmerksam machen würde. So erhält man sichdie Politik als Instanz, bei der man seine eigenenVorstellungen einklagen könne. 2. sollman sich einmal darauf besinnen, was mit demMaßstab 'menschlich' eigentlich alles angestelltwird. Als 'unmenschlich' gilt z.B, einSystem, das sich gegen kapitalistisches Privateigentumzur Wehr setzt, das bei sich keineArbeitslosigkeit zulaßt und eine lohnabhängigeGrundversorgung aller Menschen durchgesetzthat. Unter 'Unmenschlichkeit' firmiert hieralles, was nicht "westliche Freiheit" ist; es istder moralische Titel des Antikommunismus.Zusammenfassend läßt sich sagen: Wo es umNutzen und Schaden für die "Be lang e derBundesr epubl ik" geht, spielen Nutzen undSchaden der "pol it isch Verfolgten 11 in jedemFall keine Rolle. Das erfahren die Asylberechtigtennach erfolgter Anerkennung: Sierücken aus dem öffentlichen Interesse und habenhier nur noch ein Lebensrecht, sofern siesich wie jeder eigentumslose Inländer auch für"bundesdeutsche Belange" nützlich machen.Das darf eigentlich niemanden in Erstaunenversetzen, denn die Notlage, in welche Asylbewerberin ihren Heimatländern gebracht werden,verdankt sich in der Regel der Außenpolitikjener Länder oder Länderverbände, bei denenviele von ihnen jetzt um Asyl nachsuchen.In westlichen Staaten wird diesen Menschenvon ihrer Herrschaft das Leben schwer gemacht,wenn sie ihr Land zur politischen, ökonomischenoder militärischen Benutzung fürdie Staaten der I. Welt zurichten und dabeinicht zimperlich mit ihrer Bevölkerung umgehen,wenn' es um IWF- oder andere Auflagengeht.Man muß schon mit ziemlicher Blindheit geschlagensein, wenn man darauf setzt, daß jene
Seite 7politischen Kräfte, die auf der Welt das Elendanrichten, welches Millionen in die Fluchttreibt - sofern sie noch fliehen können - , ausgerechnetihre Opfer dann, wenn sie hier anklopfen,hätscheln würden.3·über Ausländerfeindlichkeit unterdeutschen Bürgern kann sich nur derjenigewundern, der die Ausländerpolitikder Bundesrepublik nicht zurKenntnis genommen hat. Ausländerfeindlichkeitund Rassismus im deutschenVolk haben ihren Grund allein inder Ausländerpolitik dieses Staats.Das heißt nicht, daß automatisch alledeutschen Bürger zu Ausländerfeindenwerden. Sondern: Die Ausländerfeindschaftbundesdeutscher Politikverfängt bei Bürgern, denen die deutscheStaatsbürgerschaft als ihr wichtigstesWesensmerkmal gilt; sie verfängtbei Nationalisten. .Es sind also nicht Erziehung, "aufgestauteTriebe", Vorurteile über Ausländer oder gardie Ausländer selbst der Grund der Ausländerfeindlichkeit,sondern die' ausländerfeindlichePolitik der Bundesrepublik. BundesdeutscheBürger teilen die Sortierungskriterien undden prinzipiellen Verdacht der Ausländerpolitik.Sie folgen dabei bekanntlich sehr untertänigsogar den wechselnden Konjunkturen, denendieser Verdacht unterliegt: So wurden'nach dem 2. Weltkrieg aus den "Franzmännern"schnell "Freunde", obwohl sich nur dasVerhältnis der beiden Staaten zueinander,nicht aber das ihrer Bürger irgendwie geänderthatte. Und die "Gastarbeiter"-Feindlichkeitnahm ihren Aufschwung nicht zufällig mitder Kehrtwende in der "Gastarbeiter"-Politik:Ausländische Arbeitskräfte wurden nicht mehrangeworben, sondern es wurde ab 1975 ihre"Rückkehr gefördert". .Diese Konjunkturen von Ausländerfeindlichkeitder Bundesrepublik kann man nur teilen,wenn man Nationalist ist, d.h. wenn man derAuffassung anhängt, daß bundesdeutsche Poli-:tik ganz prinzipiell um die Wohlfahrt deutscherBürger besorgt sei, man es also mit einerbesonderen, deutschen Staatsgewalt letztlichgut getroffen habe. Diese, für die Mehrzahlbundesdeutscher Bürger kaum zu begründendeAuffassung von der Volksnützlichkeit deutscherStaatsgewalt erlaubt es den bundesdeutschenNationalisten nicht, die tatsächlichenGründe all jener Probleme zu ent-Am 08.08.89 tötet ein offensichtlich in die Engegetriebener liberianischer Flüchtling zweiPolizisten. Das Unglück wird zur Schürung vonNationalismus mißbraucht. Der Stuttgarter06 Rommel erklärt, beim Staatsakt für dieGetöteten habe er massive Ausländerfeindlichkeitgespürt. Seine Außerung, das hätteauch ein Schwabe machen können, löst Morddrohungenaus. - Protest zug gegen die Tötungder Polizisten. Auch Ausdruck "deutscher"Empörung: Die Polizei läßt die Leiche desFlüchtlings stundenlang auf der Straße liegen.
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