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kleines PDF, 12 MB - Aktion Bleiberecht

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Seite 40Trotz Folter und Flucht -ärztliche Versorgung zweiter KlasseFlüchtlinge beenden nicht immer in gesundemZustand ihre Flucht. Die Fluchtursachen, individuelleoder gruppenspezifische Verfolgung,aber auch Hunger, finden ihren Ausdruck imVerlust der wirtschaftlichen Lebensgrundlage,in Haft, Folter und Vergewaltigung. und habenoft schwere Verletzungen an Körper und Psychehinterlassen. So wird von der Berliner sychotheraeutischen eratun sstelle für Ver-!.sl!gte Xenion geschätzt, daß unter den inBerlin lebenden Asylsuchenden zwischen IOu d 2 % e 0 tert wur en.Folteropferaus der Türkei.dürften. Da dies aus organisatorischen Gründennie sofort und effektiv erfolgt, werdenz.B. Mitbewohner und Betreuerpersonal einererhöhten Ansteckungsgefahr durch eingeschleppteInfektionskrankheiten ausgesetzt.Zwar wurden durch routinemäßige Schirmbildröntgenaufnahmender Lungen von einreisendenAsylsuchenden kurz nach ihrer Ankunft etlicheTuberkulosefälle erkannt und ärztlicherBehandlung zugeführt, dies jedoch erst nachmehrtägigem Lageraufenthalt. Da ein Teil derFälle hochinfektiös war, muß also in den Unterkünfteneine Dunkelziffer sekundär-infizierterMitbewohner existieren, die nur nochdurch entsprechende regelmäßige Untersuchungenedaßt werden könnten, bevor dieKrankheit klinisch manifest wird.Meines Wissens sind jedoch derartige Reihenuntersuchungen,wie wir sie z.B. bei Menschenkennen, die in der Lebensmittelbranchetätig sind, nie vorgenommen worden. Undselbst wenn man damit dem TuberkulosefürsorgegesetzRechnung tragen würde, wäreaufgrund der hohen Fluktuation in den Flüchtlingslagerndie erforderliche, möglichstlückenlose, Erfassung sekundär-infizierterMenschen gar nicht praktikabel. Abgesehenvon der Tuberkulosediagnostik als einzigeMaßnahme obliegt es nach der Ankunft derFlüchtlinge nun nur noch der Beobachtungsgabeund Aufmerksamkeit des Betreuerpersonalssowie der Kommunikationsfähigkeit derFlüchtlinge oder der Intensität der klinischenSymptomatik, um Krankheiten aufzuspüren.Liegen Krankheiten vor oder werden v.ermutetwar es den Flüchtlin en in Berlin noch bisvor kurzem über au terstdann mö.lich melzinischeLeistungen kostenlos, d.h. mitKrankenschein, in Anspruc zu nehmen, wennarzt ic erselts erst as or ie en eben dieserra eit em Sozialhilfeträger attestiertwurde. Ab esehen davon, daß es in Berlinnicht11ur dort nur eine ennge a von Arzeni5t die solche rstun ersuc uns en~Kost nl .. e, beste en aucn außerorentre.!.cb,wie.tig e"te be" Heimleitun undBe ue .p"eLS.O.llal üc tingen die Notwendikeit ärztlicher Intervention nahezu ringenun ies auc noc zu organisieren.Nie t zu e z wegen er a Iir ch gehäuftenInanspruchnahme ambulanter Notdienste undder Notfallstationen der Krankenhäuser entschloßsich der Berliner Senat letztendlich zurgenerellen Herausgabe von Krankenscheinenan Asylsuchende, um dadurch die Voraussetzungenfür die ambulante medizinische Versorgungzu schaffen. Zwischenzei tliche Versuche,in den größten. FlüchtlingsunterkünftenBerlins eine medizinische Basisversorgung--- --un

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