Seite 40Trotz Folter und Flucht -ärztliche Versorgung zweiter KlasseFlüchtlinge beenden nicht immer in gesundemZustand ihre Flucht. Die Fluchtursachen, individuelleoder gruppenspezifische Verfolgung,aber auch Hunger, finden ihren Ausdruck imVerlust der wirtschaftlichen Lebensgrundlage,in Haft, Folter und Vergewaltigung. und habenoft schwere Verletzungen an Körper und Psychehinterlassen. So wird von der Berliner sychotheraeutischen eratun sstelle für Ver-!.sl!gte Xenion geschätzt, daß unter den inBerlin lebenden Asylsuchenden zwischen IOu d 2 % e 0 tert wur en.Folteropferaus der Türkei.dürften. Da dies aus organisatorischen Gründennie sofort und effektiv erfolgt, werdenz.B. Mitbewohner und Betreuerpersonal einererhöhten Ansteckungsgefahr durch eingeschleppteInfektionskrankheiten ausgesetzt.Zwar wurden durch routinemäßige Schirmbildröntgenaufnahmender Lungen von einreisendenAsylsuchenden kurz nach ihrer Ankunft etlicheTuberkulosefälle erkannt und ärztlicherBehandlung zugeführt, dies jedoch erst nachmehrtägigem Lageraufenthalt. Da ein Teil derFälle hochinfektiös war, muß also in den Unterkünfteneine Dunkelziffer sekundär-infizierterMitbewohner existieren, die nur nochdurch entsprechende regelmäßige Untersuchungenedaßt werden könnten, bevor dieKrankheit klinisch manifest wird.Meines Wissens sind jedoch derartige Reihenuntersuchungen,wie wir sie z.B. bei Menschenkennen, die in der Lebensmittelbranchetätig sind, nie vorgenommen worden. Undselbst wenn man damit dem TuberkulosefürsorgegesetzRechnung tragen würde, wäreaufgrund der hohen Fluktuation in den Flüchtlingslagerndie erforderliche, möglichstlückenlose, Erfassung sekundär-infizierterMenschen gar nicht praktikabel. Abgesehenvon der Tuberkulosediagnostik als einzigeMaßnahme obliegt es nach der Ankunft derFlüchtlinge nun nur noch der Beobachtungsgabeund Aufmerksamkeit des Betreuerpersonalssowie der Kommunikationsfähigkeit derFlüchtlinge oder der Intensität der klinischenSymptomatik, um Krankheiten aufzuspüren.Liegen Krankheiten vor oder werden v.ermutetwar es den Flüchtlin en in Berlin noch bisvor kurzem über au terstdann mö.lich melzinischeLeistungen kostenlos, d.h. mitKrankenschein, in Anspruc zu nehmen, wennarzt ic erselts erst as or ie en eben dieserra eit em Sozialhilfeträger attestiertwurde. Ab esehen davon, daß es in Berlinnicht11ur dort nur eine ennge a von Arzeni5t die solche rstun ersuc uns en~Kost nl .. e, beste en aucn außerorentre.!.cb,wie.tig e"te be" Heimleitun undBe ue .p"eLS.O.llal üc tingen die Notwendikeit ärztlicher Intervention nahezu ringenun ies auc noc zu organisieren.Nie t zu e z wegen er a Iir ch gehäuftenInanspruchnahme ambulanter Notdienste undder Notfallstationen der Krankenhäuser entschloßsich der Berliner Senat letztendlich zurgenerellen Herausgabe von Krankenscheinenan Asylsuchende, um dadurch die Voraussetzungenfür die ambulante medizinische Versorgungzu schaffen. Zwischenzei tliche Versuche,in den größten. FlüchtlingsunterkünftenBerlins eine medizinische Basisversorgung--- --un
Seite 41durch Vertra särzte der Heimbetreiber (DRK)_zu organisieren, schlugen aus einer Vielzahlvon Gründen fehl. Sie wäre wohl auch ein weitererBaustein zur Komplettierung der Infrastrukturin den Sammelunterbringungen gewesen.Abgesehen davon, daß sie dem Prinzip derfreien Arztwahl widersprochen hätte, wurdemit Recht vermutet, daß damit eine Entwicklungzur 2-Klassen-Medizin auf niedrigstemNiveau eingeleitet worden wäre. Die Arbeitsgruppe,der ich in Berlin angehöre, hatte nichtunwesentlichen Anteil daran, daß dieses Konzeptzu Fall kam.ItKrankenhauseinweisung? -Entscheidung nach AktenlageGesundheitspolitische Veränderungen habenihre stärkste Triebkraft immer in finanziellenErwägungen. Mehrmalig führte epidemischesAuftreten von Windpocken oder infektiösenLebererkrankungen bei Kleinkindern in BerlinerFlüchtlingslagern zur Entvölkerung derUnterkünfte wegen notwendiger massenhafterKrankenhausaufnahmen. War dies das Signal,daß entsprechende staatliche Fürsorgediensteaus der Reserve gingen und sich durch Beratungen,Untersuchungen und Impfprogrammeauch der Säuglinge und Kleinkinder von Asylsuchendenannahmen? - Daß das öffentlicheGesundheitswesen mit all seinen staatlichenoder kommunalen Einrichtungen seinem gesetzlichenAuftrag der Erhaltung oder Wiederherstellungder Gesundheit bei der Gruppe derFlüchtlinge nur sporadisch nachkommt, stellteine grobe Pflichtverletzung dar.Bei einer Vielzahl von Krankheiten sind dieBetroffenen zur Bettlägrigkeit ezwungen undbedürfen darüber hinaus besonderer ~ undRuhe. Die Gegebenheiten in den Sammelunterkünftensind dafür denkbar ungeeignet. Platzrnangel,permanente Lärmentwicklung, dauernderZwang zur Kommunikation und fehlendehygienische Voraussetzungen für die Krankenpflegesind die stärksten Hindernisse.Selbst die Pflege "platzsparender" krankerKinder stößt wegen der viel zu knapp bemessenenWohnfläche der Familie auf unüberwindbareSchwierigkeiten. Eltern und Geschwisterder Kranken verlagern ihr Tagesdasein aufTerritorien außerhalb des ihnen zugewiesenenRaumes, um dem erkrankten Kind Ruhe undSchlafphasen zu ermöglichen. Zwangslä.u.f..ig.trifft sich aber die Familie in den Nachtstundenwieder im Raum. Die nicht ausbleibendenStreßsituationen ü ren zu Sc afstörungen alerBetroffenen, .c e e ag ress·-vem Verhalten untereinander."Innenausstattung" der ZAST Karlsruhe. FürKrankenpflege denkbar ungeeignet.
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