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kleines PDF, 12 MB - Aktion Bleiberecht

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Seite 46Wenn die Versuche, über direktes Handeln Veränderungender Lebensverhältnisse zu erreichenscheitern, aktives Mitwirken im Asylverfahrenauch nicht mehr möglich ist, Kontakte- vielleicht sogar Freundschaften - zu Mitbewohnernoder sogar Deutschen ausbleiben undkeine Möglichkeiten der Zukunftsgestaltungmehr gesehen werden, beginnt für vieleFlüchtlinge die psychische Krise.Sie wird zuerst in larvierten, später in ausgeprägtenDepressionen sichtbar. Die Hoffnungslosigkeitführt nicht zuletzt zum Verlustder Fähigkeit, sich überhaupt noch aktiv in Beziehungenzu Menschen und Situationen zu setzen.Neben Teilnahmslosigkeit, Inaktivität(auch körperlicher) bis hin zu stuporösen Zuständenwird auch die Flucht in Drogen, vor allern,Alkohol, beobachtet. Auch hier befindetsich die Medizin in handlungsunfähiger Position.Kurzfristige Maßnahmen, z.B. Leberentgiftungbei alkoholtoxischen Leberveränderungensind noch möglich, Entwöhnung in psychotherapeutischerBegleitung bei gleichzeitigerVeränderung der Lebensbedingungen jedochnicht. .Vor dem gleichen Dilemma steht man beihochgradig aggressiven Aslysuchenden, die eineGefahr für sich selber und ihre Umgebungdarstellen. Es bieten sich nur Handlungsmöglichkeitenim Sinne einer Disziplinierung (z.B.Taschengeldkürzung bis zu 50 %) oder Verlegungin eine andere Sammelunterkunft an.Am eklatantesten sind Beispiele selbstmordgefährdeterPersonen. Kommt es zu Suizidversuchen,erfolgt so gut wie immer die Psychiatrisierung.Diese läuft meist nur auf Verwahrungund medikamentöse Ruhigstellung hinaus.Die Durchführung therapeutischer Konzepteversagt aufgrund vielfältigster Erschwernisse.Meist gelingt es den Psychiatern nicht, dasvielfältige Geflecht der auslösenden Ursachenzu entwirren. So kommt es immer wieder vor,daß Personen mehrmals hintereinander suizidaleHandlungen begehen.ForderungenDepressionen und zwangsweisePsychia trisi erungZum Abschluß meiner Ausführungen möchteich meine Forderungen nicht selber artikulieren.Ich zitiere stattdessen aus der Stellungnahmedes Deutschen Roten Kreuzes bei derAnhörung vor dem Innenausschuß des DeutschenBundestags vom 17.°3.1986, die anlaßliehdes am 20.02.1989 erneut durchgeführtenHearings mit der Bemerkung wiederholt wurde,daß sie leider unverändert gültig ist, weildie Auswirkungen inzwischen zum Teil erschreckendeAusmaße angenommen haben:"Die bisher bestehenden flankierenden Maßnahmenwährend des Anerkennungsverfahrenshaben insgesamt zu schwerwiegenden persönlichenBeschränkungen für die Asylsuchendenund ihre Familien geführt. Nach den Erfahrungenaller Wohlfahrtsverbände zeichnen sichjetzt schon (986) soziale und psychischeLangzei tschäden ab."Und aktuell: "Eindeutige Vorteile bei derjetzigen Unterbringungsform bestehen aus derSicht des DRK-Landesverbandes Berlin nurhinsichtlich des Angebots von Sprachunterricht... in allen anderen Bereichen überwiegendie Nachteile erheblich und sind auchdurch große Anstrengungen des Verbandes imideellen, personellen und finanziellen Bereichnur ansatzweise auszugleichen. 11Weitere Stellungnahmen vor dem Innenausschußam 20.02.1989: Deutscher ParitätischerWohlfahrtsverband: "Die zwangsweise Unterbringungin Sammelunterkünften für die Dauerdes Asylverfahrens lehnt der DPWF ab. Gemeinschaftsunterkünftesind für einen begrenztenZeitraum von sechs Monaten akzeptabel.Insbesondere sind Familien grundsätzlichin Wohnungen unterzubringen. Unzurnutbarist auch eine Unterbringung von Frauen inmehrheitlich von Männern bewohnten Gemein-

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