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Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Herausgabeanspruch gem. § 1007 I1) Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache2) Anspruchsgegner ist Besitzer3) Anspruchsgegner war bei Besitzerwerb im Hinblick auf seinBesitzrecht bösgläubiga) objektiv fehlendes Besitzrechtb) Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hiervon (§ 932 II analog)4) Kein Ausschluss gem. § 1007 IIIBeachte:- § 1007 I und § 1007 II sind zwei eigenständigeAnspruchsgrundlagen!- nur bewegliche Sachen werden von §§ 1007 I, IIerfasst!<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Aufbauschemata</strong>11

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