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Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Übereignung beweglicher Sachen nach § 929 S. 2(brevi manu traditio)1) Dingliche Einigung über Eigentumsübergang, § 929 S. 12) Berechtigung des Veräußerers (i.d.R. verfügungsbefugter Eigentümer)Beachte:Da die Sache bereits im Besitz des Erwerbers ist,erübrigen sich denknotwendig die Prüfungspunkte„Übergabe“ und „Einigsein bei Übergabe“<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Aufbauschemata</strong>34

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