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Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Gesetzlicher Eigentumserwerb gem. § 9481) Vermischung (Flüssigkeiten/Gase) oder Vermengung (feste Körper)beweglicher Sachen2) Untrennbarkeit der vermischten/vermengten Sachen (§ 948 I) oderunverhältnismäßige Kosten der Trennung (§ 948 II) Verweis auf § 947 (insbesondere auch auf § 947 II)Folge: Miteigentum nach §§ 948 I, 947 I (§§ 1008 ff., 741 ff.)oder Alleineigentum, wenn eine der Einzelsachen alsHauptsache anzusehen ist, §§ 948 I, 947 IIP.:Vermischung / Vermengung ist Realakt, daher- unerheblich, ob durch Geschäftsunfähigen erfolgt- ob die bewegliche Sache vorher abhanden gekommen ist, § 93548

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