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Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Gesetzlicher Eigentumserwerb gem. § 9461) Verbindung einer beweglichen Sache mit einem Grundstück2) Sache wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks Inzidentprüfung der §§ 94, 95P.:Verbindung ist Realakt, daher- unerheblich, ob Verbindung durch Geschäftsunfähigen erfolgt- ob die bewegliche Sache vorher abhanden gekommen ist, § 935<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Aufbauschemata</strong>46

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