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Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Übereignung beweglicher Sachen nach § 929 S. 11) Dingliche Einigung über EigentumsübergangP.: Da die dingliche Einigung aus zwei übereinstimmendenWillenserklärungen besteht, lassen sich hier alle Probleme ausdem BGB AT einbauen2) Übergabea) jeglicher Besitzverlust auf Veräußererseiteb) irgendeine Form von Besitzerwerb auf Erwerberseitec) auf Veranlassung des Veräußerers3) Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe4) Berechtigung des Veräußerers (i.d.R. verfügungsbefugter Eigentümer)<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Aufbauschemata</strong>33

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