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Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Schadensersatzanspruch gem. §§ 989, 990 I1) Vindikationslage zur Zeit des schädigenden Ereignisses2) Rechtshängigkeit (§§ 253, 261 ZPO) oder Bösgläubigkeit(Bezugspunkt der Bösgläubigkeit = eigenes Recht zum Besitz)P.:P.:Unterscheide Zeitpunkt gem. § 990 I 1 ( § 932 II analog)von Zeitpunkt gem. § 990 I 2 ( nur positive Kenntnis führtzur Bösgläubigkeit)Zurechnung der Bösgläubigkeit eines Besitzdieners3) Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit derHerausgabe der Sache4) Verschulden5) Schaden<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Aufbauschemata</strong>20

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