Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Verfügungen während der Schwebezeit, § 161 I1) Vorausgehende Verfügung unter aufschiebender Bedingung, § 158 I(insbesondere Veräußerung unter Eigentumsvorbehalt)2) Zweite Verfügung über denselben Gegenstand während derSchwebezeit durch den Veräußerer („Zwischenverfügung“)3) Eintritt der Bedingung, § 158 I4) Beeinträchtigung der von der Bedingung abhängigen Wirkung durchdie zweite Verfügung damit zweite Verfügung nach § 161 I grds. unwirksam, aberP.:Immer an einen evtl. gutgläubigen Erwerb gem. §§ 161 III, 932 ff.denken (alle Vss. prüfen!) (P.: Bezugspunkt des guten Glaubensist hier das Nichtbestehen einer bedingten Verfügung!)<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Aufbauschemata</strong>38