Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Herausgabeanspruch gem. § 985 (Vindikationslage)1) Anspruchsteller ist (Mit-)Eigentümer2) Anspruchsgegner ist unmittelbarer oder mittelbarer Besitzer3) Anspruchsgegner hat kein Recht zum BesitzP.:- schuldrechtliche Vertragsbeziehungen immer ansprechen,aber: Relativität der Schuldverhältnisse!- an „abgeleitetes Recht zum Besitz“ gem. § 986 I 1 Alt 2denken- falls Verwendungsersatzansprüche des Besitzers im Raumstehen, Streitdarstellung, ob hieraus ein „Recht zum Besitz“resultiertBeachte:- § 985 gilt auch für unbewegliche Sachen!- § 985 ist nach h.M. nicht abtretbar!18