Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI
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Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Übereignung beweglicher Sachen nach § 929 S. 1hier: Geheißerwerb1) Dingliche Einigung über Eigentumsübergang2) Übergabe eigentlich (-),aber Zurechnung von Besitzverlust oder Besitzerwerb derGeheißperson, wenn auf Veranlassung des Geschäftsherrn erfolgta) Geheißperson darf in keiner besitzrechtlichen Beziehung zumGeschäftsherrn stehenb) Besitzerwerb/-verlust erfolgen auf Veranlassung desGeschäftsherrn3) Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe4) Berechtigung des Veräußerers (i.d.R. verfügungsbefugterEigentümer)<strong>Wichtige</strong> <strong>sachenrechtliche</strong> <strong>Aufbauschemata</strong>37