12.07.2015 Aufrufe

Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

Wichtige sachenrechtliche Aufbauschemata ... - Zivilrecht VI

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Crashkurs SachenrechtThomas Grädler, LL.M.Übereignung beweglicher Sachen nach §§ 929 S. 1, 9311) Dingliche Einigung über Eigentumsübergang2) Übergabe (-), aber Übergabesurrogat in Form des § 931Abtretung (§ 398 prüfen!) eines Herausgabeanspruchs (diesengenau bezeichnen!) als Übergabesurrogat3) Einigsein im Zeitpunkt der Abtretung (= Übergabesurrogat)4) Berechtigung des Veräußerers (i.d.R. verfügungsbefugter Eigentümer)Beachte:Wenn eine Übereignung nach §§ 929 S. 1, 931 erfolgt istund es ist nach Herausgabe gefragt, immer auch an denabgetretenen Herausgabeanspruch denken!36

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!