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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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2.6 Atemschutz<br />

Form- und Kernsande bestehen im wesentlichen aus Quarzsand. Beim<br />

– Gußausleeren,<br />

– Altsandtransport,<br />

– Sandaufbereiten,<br />

– Entfernen von Kernen aus Gußstücken,<br />

– Gußputzen,<br />

– Abblasen mit Druckluft<br />

und durch<br />

– Aufwirbeln von Sand- und Staubablagerungen, z.B. auf Fahrwegen<br />

entsteht lungengängiger Quarz-Feinstaub in der Umgebungsluft.<br />

Quarz-Feinstaub entsteht auch, wenn<br />

– Futter – die Innenauskleidung – von Schmelzöfen aus feuerfesten quarzhaltigen<br />

Materialien ausgebrochen und erneuert werden,<br />

– zur Neuzustellung von Öfen trockene, feinkörnige quarzhaltige Futtermassen<br />

verwendet werden.<br />

Hierbei können hohe Staubkonzentrationen in der Umgebungsluft auftreten. Quarz-<br />

Feinstaub lagert sich, wenn er eingeatmet wird, in der Lunge ab und kann Quarzstaub-<br />

Lungenerkrankungen verursachen, die Silikose. Deshalb muß bei allen Arbeiten, bei denen<br />

Quarz-Feinstaub entstehen oder in der Umgebungsluft vorhanden sein kann, da<strong>für</strong> gesorgt<br />

werden, daß die <strong>Gießereiarbeiter</strong> gefährliche Staubmengen nicht einatmen können, denn<br />

Silikose-Erkrankungen sind nicht heilbar.<br />

Der Staub sollte möglichst an der Entstehungsstelle abgesaugt werden, damit er nicht in<br />

die Umgebungsluft gelangen kann. Wenn das nicht möglich ist und an der Arbeitsstelle mit<br />

starker Staubkonzentration zu rechnen ist,<br />

muß geeigneter persönlicher Atemschutz benutzt werden.<br />

Bild 15: Das Futter eines E-Ofen-Tiegels wird mit dem Druckluftmeißel<br />

ausgebrochen. Hierbei entsteht lungengängiger Quarz-Feinstaub. Ein<br />

Teil des Staubes wird an der Entstehungsstelle abgesaugt. Der<br />

Arbeiter trägt zum persönlichen Schutz eine Feinstaubfilter-<br />

Atemschutzmaske<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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