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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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11.2 Gußputzen<br />

Gußputzen erfolgt durch Meißeln und Schleifen. Dabei entsteht Lärm. Gußbrocken und<br />

Schleiffunken werden in die Umgebung geschleudert. Die Augen der Beschäftigten sind<br />

durch die umherfliegenden Teilchen, das Gehörorgan ist durch Lärm gefährdet.<br />

Beim Gußputzen müssen Schutzbrillen und persönlicher Schallschutz benutzt<br />

werden.<br />

Auch gestrahlter Guß enthält in der Gußoberfläche noch Quarzsandeinschlüsse. Beim<br />

Gußschleifen kann daher gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub entstehen. Der<br />

Staub muß an der Schleifstelle abgesaugt werden.<br />

Dies gilt auch <strong>für</strong> Handschleifarbeiten.<br />

Bild 81: Gußputzarbeiten in einem mit Absaugung versehenen Arbeitsstand.<br />

Der Gußputzer trägt als Körperschutz Schutzschuhe, Schürze,<br />

Handschuhe, Schutzbrille, Helm und als Gehörschutz<br />

Gehörschutzwatte<br />

Bild 82: Arbeitsplatz aus Bild 81. Für die Arbeitsgeräte sind an der Seitenwand<br />

geeignete Ablagen vorgesehen. Die Aufhängungen <strong>für</strong> die<br />

Winkelschleifmaschinen sind so angelegt, daß niemand durch<br />

auslaufende Schleifkörper gefährdet wird<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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