BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
11.2 Gußputzen<br />
Gußputzen erfolgt durch Meißeln und Schleifen. Dabei entsteht Lärm. Gußbrocken und<br />
Schleiffunken werden in die Umgebung geschleudert. Die Augen der Beschäftigten sind<br />
durch die umherfliegenden Teilchen, das Gehörorgan ist durch Lärm gefährdet.<br />
Beim Gußputzen müssen Schutzbrillen und persönlicher Schallschutz benutzt<br />
werden.<br />
Auch gestrahlter Guß enthält in der Gußoberfläche noch Quarzsandeinschlüsse. Beim<br />
Gußschleifen kann daher gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub entstehen. Der<br />
Staub muß an der Schleifstelle abgesaugt werden.<br />
Dies gilt auch <strong>für</strong> Handschleifarbeiten.<br />
Bild 81: Gußputzarbeiten in einem mit Absaugung versehenen Arbeitsstand.<br />
Der Gußputzer trägt als Körperschutz Schutzschuhe, Schürze,<br />
Handschuhe, Schutzbrille, Helm und als Gehörschutz<br />
Gehörschutzwatte<br />
Bild 82: Arbeitsplatz aus Bild 81. Für die Arbeitsgeräte sind an der Seitenwand<br />
geeignete Ablagen vorgesehen. Die Aufhängungen <strong>für</strong> die<br />
Winkelschleifmaschinen sind so angelegt, daß niemand durch<br />
auslaufende Schleifkörper gefährdet wird<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.