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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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Bild 89: Der Schleifkörper wird nach der Klangprobe mit der Kran-<br />

Lastaufnahmeeinrichtung zentrisch vor die Schleifmaschinenspindel<br />

gesetzt und von der Aufnahmeeinrichtung auf die<br />

Schleifmaschinenspindel geschoben. Die Montage des Schleifkörpers<br />

kann auf diese Weise ohne körperliche Anstrengung und<br />

Quetschgefahr <strong>für</strong> die Hände durchgeführt werden<br />

Die Schleifkörper müssen sorgfältig auf Schleifspindeln aufgespannt und befestigt werden.<br />

Mit der Klangprobe können nicht alle Fehler erkannt werden. Deshalb muß jeder<br />

Schleifkörper nach dem Aufspannen einem Probelauf von mindestens einer Minute<br />

unterzogen werden.<br />

Bild 90: Während des Probelaufes wird der zum Schleifen benötigte freie Teil<br />

der Schleifmaschine durch eine besondere Schutzvorrichtung<br />

abgedeckt<br />

Während des Probelaufes ist die Schleifmaschine möglichst durch zusätzliche<br />

Schutzeinrichtungen so zu sichern, daß Bruchstücke eines zerberstenden Schleifkörpers<br />

sicher aufgefangen werden. Wenn derartige Einrichtungen nicht benutzt werden können,<br />

dürfen sich Personen im Gefahrbereich, in den Bruchstücke geschleudert werden können,<br />

nicht aufhalten.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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