BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
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Bild 89: Der Schleifkörper wird nach der Klangprobe mit der Kran-<br />
Lastaufnahmeeinrichtung zentrisch vor die Schleifmaschinenspindel<br />
gesetzt und von der Aufnahmeeinrichtung auf die<br />
Schleifmaschinenspindel geschoben. Die Montage des Schleifkörpers<br />
kann auf diese Weise ohne körperliche Anstrengung und<br />
Quetschgefahr <strong>für</strong> die Hände durchgeführt werden<br />
Die Schleifkörper müssen sorgfältig auf Schleifspindeln aufgespannt und befestigt werden.<br />
Mit der Klangprobe können nicht alle Fehler erkannt werden. Deshalb muß jeder<br />
Schleifkörper nach dem Aufspannen einem Probelauf von mindestens einer Minute<br />
unterzogen werden.<br />
Bild 90: Während des Probelaufes wird der zum Schleifen benötigte freie Teil<br />
der Schleifmaschine durch eine besondere Schutzvorrichtung<br />
abgedeckt<br />
Während des Probelaufes ist die Schleifmaschine möglichst durch zusätzliche<br />
Schutzeinrichtungen so zu sichern, daß Bruchstücke eines zerberstenden Schleifkörpers<br />
sicher aufgefangen werden. Wenn derartige Einrichtungen nicht benutzt werden können,<br />
dürfen sich Personen im Gefahrbereich, in den Bruchstücke geschleudert werden können,<br />
nicht aufhalten.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
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