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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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Im Ofenbereich muß jeder unnötige Aufenthalt vermieden werden.<br />

N. arbeitet an einem Induktionsofen. Als feuchter, zu Paketen gepresster Blechschrott in die<br />

im Ofen vorhandene Schmelze eingebracht wird, wird Schmelze aus dem Ofen<br />

ausgeworfen. N. wird von der ausgeworfenen Schmelze getroffen und erleidet schwere<br />

Verbrennungen.<br />

Die Gefahr wird besonders groß, wenn der Einsatz nicht völlig trocken ist oder Hohlkörper<br />

enthält. Durch spontane Wasserdampfbildung können größere Mengen von Schmelze aus<br />

dem Ofen ausgeworfen werden.<br />

Bei Mittelfrequenzöfen besteht diese Gefahr nicht, da beim Beschicken keine<br />

Restschmelze im Tiegel verbleibt.<br />

In Schmelzen dürfen Materialien, z.B. Schrott oder Blechpakete, nur im trockenen<br />

Zustand eingebracht werden.<br />

Der Bereich vor den Öfen muß freigehalten werden, damit <strong>für</strong> alle Arbeitsvorgänge<br />

genügend Bewegungsraum vorhanden ist. Der Transport von Schmelze muß ungehindert<br />

erfolgen können. Die Beschäftigten müssen spritzender und schwappender Schmelze<br />

ausweichen können.<br />

Bild 24: In dieser Gießerei werden neben anderen Schrottmaterialien auch in<br />

Pakete zusammengepreßte Blechabfälle eingeschmolzen. Schrott und<br />

Blechpakete werden in einer Rohmaterialhalle trocken und vor<br />

Witterungseinflüssen geschützt gelagert<br />

3.3 Entleeren von Kupolöfen mit feuerfester Ausmauerung<br />

Kupolöfen werden am Ende der Schmelzreise niedergeschmolzen und entleert. Bei vielen<br />

Öfen erfolgt das Entleeren des Restinhaltes an glühendem Koks und Schmelzresten durch<br />

Öffnen der Bodenklappe nach unten, das "Fallenlassen des Ofens".<br />

Vor dem Fallenlassen des Ofens muß der Boden unter dem Ofen völlig trocken sein, damit<br />

der glühende heiße Restinhalt beim Auftreffen auf den Boden nicht durch<br />

Wasserdampfbildung weggeschleudert wird. Nässe und Feuchtigkeit können z.B. vom<br />

Ablöschen der Schlacke vorhanden sein.<br />

Gleichartige Gefahren bestehen auch, wenn glühende, feuerflüssige Massen, wie<br />

Schlacke, Resteisen oder Koks, in feuchten Muldenwagen, Behältern oder<br />

Schlackenkarren aufgefangen werden.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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