BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
während der Betriebszeit Staubablagerungen bilden. Sie können die Wirkung so weit<br />
herabsetzen, daß am Arbeitsplatz trotz der Absaugung gefährliche Staubkonzentrationen<br />
entstehen.<br />
Absaugeanlagen müssen regelmäßig auf Staubablagerungen beobachtet und<br />
gereinigt werden. Die Reinigungsintervalle sind unter Berücksichtigung der<br />
eingesetzten Materialien und der Nutzungsintensität der Anlage festzulegen.<br />
Die Wirkung von Absaugungen muß jährlich mindestens einmal geprüft werden.<br />
Bei einigen Form- und Kernsanden werden chemische Arbeitsstoffe als Bindemittel<br />
verwendet, die je nach ihrer Zusammensetzung Brand- und Explosionsgefahren<br />
verursachen können, da sie<br />
– entzündlich sind, z.B. Isocyanate, verschiedene brennbare Schlichten<br />
– leicht entzündlich sind, z.B. Triethylamin, Dimethylethylamin, verschiedene Formlacke<br />
und Schlichten, Isopropylalkohol.<br />
Andere Arbeitsstoffe sind<br />
– giftig, z.B. einige Harze,<br />
– mindergiftig, aber gesundheitsschädlich, z.B. verschiedene Harze, Triethylamin,<br />
Dimethylethylamin,<br />
– ätzend, z.B. Phosphorsäure, Paratoluolsulfonsäure – PTS –,<br />
– reizend, z.B. verschiedene Harze und Härter.<br />
Die im Cold-Box-Verfahren eingesetzten Katalysatoren Triethylamin und Dimethylethylamin<br />
entwickeln leicht entzündliche Dämpfe und reizen die Schleimhäute von Augen, Mund und<br />
Atemwegen. Beim Furanharzverfahren kann der Kontakt mit Säure zu Hautverätzungen<br />
führen. Beide Beispiele zeigen, daß mit Chemikalien vorsichtig umgegangen werden muß.<br />
Zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden durch Gefahrstoffe ist es<br />
notwendig<br />
– die im Betrieb vorhandenen Arbeitsstoffe in einem Arbeitsstoff- und Gefahrstoffkataster<br />
zu erfassen und deren Eigenschaften zu ermitteln,<br />
– die Arbeitsplätze zu überprüfen, ob mit dem Auftreten gefährlicher<br />
Gefahrstoffkonzentrationen zu rechnen ist,<br />
– <strong>für</strong> den Umgang mit den Gefahrstoffen Betriebsanweisungen zu erstellen,<br />
– die mit den Gefahrstoffen umgehenden Mitarbeiter über die Gefahren und notwendigen<br />
Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig, jährlich mindestens einmal, zu unterrichten.<br />
Auf die Gefahren durch die in Gießereien eingesetzten Stoffe kann hier im einzelnen nicht<br />
eingegangen werden. Jedoch ist es erforderlich, die folgenden Hinweise unbedingt zu<br />
beachten:<br />
Auf Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen an Liefergefäßen und<br />
Verpackungen achten. Gekennzeichnete Arbeitsstoffe sind gefährliche Arbeitsstoffe.<br />
Die von Lieferanten gegebenen Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge<br />
beachten.<br />
Betriebsanweisungen sind zu erstellen.<br />
Unmittelbaren Körperkontakt vermeiden.<br />
Stets die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen, z.B.<br />
Schutzbrillen, Schutzhandschuhe.<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
Unberechtigte Vervielfältigung verboten.