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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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während der Betriebszeit Staubablagerungen bilden. Sie können die Wirkung so weit<br />

herabsetzen, daß am Arbeitsplatz trotz der Absaugung gefährliche Staubkonzentrationen<br />

entstehen.<br />

Absaugeanlagen müssen regelmäßig auf Staubablagerungen beobachtet und<br />

gereinigt werden. Die Reinigungsintervalle sind unter Berücksichtigung der<br />

eingesetzten Materialien und der Nutzungsintensität der Anlage festzulegen.<br />

Die Wirkung von Absaugungen muß jährlich mindestens einmal geprüft werden.<br />

Bei einigen Form- und Kernsanden werden chemische Arbeitsstoffe als Bindemittel<br />

verwendet, die je nach ihrer Zusammensetzung Brand- und Explosionsgefahren<br />

verursachen können, da sie<br />

– entzündlich sind, z.B. Isocyanate, verschiedene brennbare Schlichten<br />

– leicht entzündlich sind, z.B. Triethylamin, Dimethylethylamin, verschiedene Formlacke<br />

und Schlichten, Isopropylalkohol.<br />

Andere Arbeitsstoffe sind<br />

– giftig, z.B. einige Harze,<br />

– mindergiftig, aber gesundheitsschädlich, z.B. verschiedene Harze, Triethylamin,<br />

Dimethylethylamin,<br />

– ätzend, z.B. Phosphorsäure, Paratoluolsulfonsäure – PTS –,<br />

– reizend, z.B. verschiedene Harze und Härter.<br />

Die im Cold-Box-Verfahren eingesetzten Katalysatoren Triethylamin und Dimethylethylamin<br />

entwickeln leicht entzündliche Dämpfe und reizen die Schleimhäute von Augen, Mund und<br />

Atemwegen. Beim Furanharzverfahren kann der Kontakt mit Säure zu Hautverätzungen<br />

führen. Beide Beispiele zeigen, daß mit Chemikalien vorsichtig umgegangen werden muß.<br />

Zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsschäden durch Gefahrstoffe ist es<br />

notwendig<br />

– die im Betrieb vorhandenen Arbeitsstoffe in einem Arbeitsstoff- und Gefahrstoffkataster<br />

zu erfassen und deren Eigenschaften zu ermitteln,<br />

– die Arbeitsplätze zu überprüfen, ob mit dem Auftreten gefährlicher<br />

Gefahrstoffkonzentrationen zu rechnen ist,<br />

– <strong>für</strong> den Umgang mit den Gefahrstoffen Betriebsanweisungen zu erstellen,<br />

– die mit den Gefahrstoffen umgehenden Mitarbeiter über die Gefahren und notwendigen<br />

Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig, jährlich mindestens einmal, zu unterrichten.<br />

Auf die Gefahren durch die in Gießereien eingesetzten Stoffe kann hier im einzelnen nicht<br />

eingegangen werden. Jedoch ist es erforderlich, die folgenden Hinweise unbedingt zu<br />

beachten:<br />

Auf Gefahrensymbole und Gefahrenbezeichnungen an Liefergefäßen und<br />

Verpackungen achten. Gekennzeichnete Arbeitsstoffe sind gefährliche Arbeitsstoffe.<br />

Die von Lieferanten gegebenen Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge<br />

beachten.<br />

Betriebsanweisungen sind zu erstellen.<br />

Unmittelbaren Körperkontakt vermeiden.<br />

Stets die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen benutzen, z.B.<br />

Schutzbrillen, Schutzhandschuhe.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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