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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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Bild 54 und Bild 55: Herstellung von Kernen auf einer Kernformmaschine<br />

(Kernschießmaschine). Zum Entnehmen der Kerne und Reinigen der<br />

Kernbüchseninnenflächen muß in Bereiche gefahrbringender<br />

Bewegungen gegriffen werden. Die Kernformmaschine ist zur<br />

Vermeidung von Handverletzungen mit einer beweglichen Verdeckung<br />

ausgerüstet. Die bewegliche Verdeckung hat im unteren Bild ihre<br />

Schließbewegung eingeleitet. Die gefahrbringenden Bewegungen<br />

finden erst statt, wenn sich die bewegliche Verdeckung in der<br />

Schutzstellung befindet<br />

Abschirmungen erfüllen ihren Zweck nur, wenn sie sich in der Schutzstellung<br />

befinden. Sie dürfen nicht willkürlich entfernt oder auf andere Weise unwirksam<br />

gemacht werden.<br />

Beschädigte Abschirmungen müssen unverzüglich instandgesetzt werden.<br />

Wenn die Abschirmungen aus betrieblichen Gründen entfernt werden müssen, z.B. zu<br />

Instandhaltungsarbeiten, sind sie vor der Wiederinbetriebnahme der Maschine oder Anlage<br />

wieder anzubringen.<br />

An Maschinen und Anlagen können gefahrbringende Bewegungen gesichert werden. Hier<br />

kann jeder mithelfen, indem er auf noch bestehende, von ihm erkannte Gefahrstellen<br />

aufmerksam macht.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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