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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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– Fußverletzungen durch herabfallende Gußstücke,<br />

– Hand- und Fingerverletzungen durch Gußstücke und Gußgrate,<br />

– Handverbrennungen durch heiße Gußstücke,<br />

– Augen-, Kopf- und Körperverletzungen durch abspringende Gußbrocken beim<br />

Abschlagen von Kreislaufmetall<br />

eintreten.<br />

Beim Ausleeren bestehen im allgemeinen auch erhebliche Lärm- und Staubbelastungen.<br />

Jeder <strong>Gießereiarbeiter</strong>, der mit Ausleerarbeiten beschäftigt ist, muß die <strong>für</strong> den<br />

Arbeitsplatz notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen einschließlich<br />

persönlichem Schallschutz benutzen.<br />

Bild 73: Arbeiten an einer Ausleerstelle mit Absaugung. Die Formkästen<br />

werden auf einem Rüttelrost ausgerüttelt. Durch wirksame Absaugung<br />

bestehen im Arbeitsbereich der Ausleerer keine gefährlichen<br />

Staubkonzentrationen<br />

Bild 74: Ausleerrost in Ausleerkabine mit Absaugung<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

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