BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
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– Fußverletzungen durch herabfallende Gußstücke,<br />
– Hand- und Fingerverletzungen durch Gußstücke und Gußgrate,<br />
– Handverbrennungen durch heiße Gußstücke,<br />
– Augen-, Kopf- und Körperverletzungen durch abspringende Gußbrocken beim<br />
Abschlagen von Kreislaufmetall<br />
eintreten.<br />
Beim Ausleeren bestehen im allgemeinen auch erhebliche Lärm- und Staubbelastungen.<br />
Jeder <strong>Gießereiarbeiter</strong>, der mit Ausleerarbeiten beschäftigt ist, muß die <strong>für</strong> den<br />
Arbeitsplatz notwendigen persönlichen Schutzausrüstungen einschließlich<br />
persönlichem Schallschutz benutzen.<br />
Bild 73: Arbeiten an einer Ausleerstelle mit Absaugung. Die Formkästen<br />
werden auf einem Rüttelrost ausgerüttelt. Durch wirksame Absaugung<br />
bestehen im Arbeitsbereich der Ausleerer keine gefährlichen<br />
Staubkonzentrationen<br />
Bild 74: Ausleerrost in Ausleerkabine mit Absaugung<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
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