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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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Bild 75: Der Ausleervorgang in der Kabine nach Bild 74 wird von außerhalb<br />

gesteuert und überwacht. Die Kabine ist lärmmindernd ausgeführt<br />

Bild 76: Ausleeren eines angehobenen, sicher abgestützten Formkastens. Der<br />

Arbeiter steht beim Ausleeren auf dem Formkasten auf Brettern,<br />

welche auf die Formkastenstege aufgelegt sind<br />

Es kann erforderlich sein, daß Großformen zum Ausleeren angehoben werden müssen,<br />

damit der Formballen nach unten herausfallen kann. In diesem Fall darf der Formballen<br />

nicht von unten her aus dem Formkasten herausgebrochen werden, da schwere<br />

Formballenbrocken auf die Ausleerer herabfallen können.<br />

Die Arbeit muß von oben, und zwar von einem möglichst sicheren Standplatz, ausgeführt<br />

werden, z.B. von aufgelegten Dielen. Wenn auf dem Formkasten stehend gearbeitet<br />

werden muß, ist da<strong>für</strong> zu sorgen, daß der Formkasten beim Ausleeren nicht schwanken<br />

kann.<br />

Formkästen müssen so abgestützt werden, daß sie nicht schwanken und abstürzen<br />

können.<br />

Beim Ausleeren darf nicht unter den Formkasten und Formballen getreten werden.<br />

Für die Arbeit ist ein möglichst sicherer Standplatz zu wählen.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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