20.08.2012 Aufrufe

BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bei mancherlei Schleifarbeiten werden Werkstückauflagen benötigt. Sie müssen allseitig<br />

dicht an den Schleifkörper herangestellt sein.<br />

Der Spalt zwischen Werkstückauflage und Schleifkörper darf nicht größer als 3 mm<br />

sein.<br />

Die Werkstückauflage muß mit der Abnutzung des Schleifkörpers nachgestellt<br />

werden.<br />

Bild 91: Vorschriftsmäßig ausgerüsteter Schleifblock mit einwandfreier und<br />

richtig eingestellter Werkstückauflage<br />

12 Verhalten bei Störungen<br />

Bei Gießereianlagen sind Maschinen und Transporteinrichtungen häufig steuerungsmäßig<br />

miteinander verbunden, z.B. bei Formanlagen die Formmaschinen mit<br />

Transporteinrichtungen, Wendeeinrichtungen, Zulegeanlagen. Die Funktionsvorgänge der<br />

einzelnen Anlagenteile laufen nach vorgesehenem Programm hinter- oder nebeneinander<br />

ab. Störungen sind nicht auszuschließen.<br />

Z. arbeitet als Kerneinleger an einer Formanlage. Er beobachtet, daß der zwischen<br />

Formmaschine und Kerneinlegestrecke vorhandene Unterkasten-Wender nicht wendet, da<br />

sich ein Formkasten verklemmt hat. Ohne den Anlagenbereich vorher auszuschalten,<br />

entfernt er die vor dem Wender angebrachte Abschirmung und beugt sich unter den<br />

Wender, um den Formkasten zu lösen. Der Formkasten rutscht sofort nach Lösen der<br />

Verklemmung in die Endlage. Der Wendevorgang läuft an, bevor Z. den Bewegungsbereich<br />

der Wendeeinrichtung verlassen hat. Kopf und Oberkörper werden gegen das Wendegestell<br />

gedrückt. Z. erleidet Kopfverletzungen und Knochenbrüche im Schulterbereich und muß im<br />

Krankenhaus behandelt werden.<br />

Die Störungsbeseitigung muß so erfolgen, daß dabei Unfälle nicht eintreten. Sie darf<br />

deshalb nur von Personen vorgenommen werden, die<br />

• ausreichende Kenntnisse über den Betrieb und das programmgemäße<br />

Zusammenwirken der maschinellen Anlagen und Maschinen besitzen<br />

und<br />

• beauftragt sind.<br />

Störungen müssen unverzüglich dem Vorgesetzten oder der von ihm bestimmten<br />

Person gemeldet werden.<br />

Eine Störungsbeseitigung darf nicht eigenmächtig vorgenommen werden, vor allem<br />

dann nicht, wenn Sicherheitseinrichtungen, z.B. Abschirmungen, entfernt werden<br />

müssen, um an die Störungsstelle heranzukommen.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!