20.08.2012 Aufrufe

BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bild 49: Arbeiten in einer Formgrube<br />

Bild 50: Arbeiten an einer in den Boden eingeformten Form. Besteht die<br />

Gefahr, daß sich in der Form gesundheitsschädliche oder brennbare<br />

Gase und Dämpfe ansammeln können, muß der Forminnenraum<br />

während der Arbeitsausführung gründlich entlüftet werden<br />

5.3 Arbeiten unter Formen und Kernen<br />

Bei großen Formen und Kernen können Nacharbeiten notwendig werden, die nur<br />

ausgeführt werden können, wenn die Former unmittelbar unter den Teilen stehen.<br />

Während dieser Arbeiten dürfen die Formen und Kerne nicht ausschließlich mit Ketten<br />

oder Seilen am Kran hängen, da die Former von abstürzenden Teilen getroffen werden<br />

können.<br />

Unter Formen und Kernen darf nur gearbeitet werden, wenn eine sichere Abstützung<br />

angebracht ist.<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!