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BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter

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H. ist Gußputzer und schleift Armaturengehäuse. Er trägt keine Schutzschuhe. Als er ein<br />

Gehäuse auf den Arbeitstisch heben will, rutscht ihm das 18 kg schwere Gußstück aus der<br />

Hand und fällt ihm auf den rechten Vorfuß. H. erleidet eine Quetschung der Großzehe.<br />

<strong>Gießereiarbeiter</strong> sind der Gefahr von Fuß- und Zehenverletzungen ausgesetzt. Füße und<br />

Zehen müssen deshalb so weit wie möglich gegen Verletzungen geschützt werden.<br />

In Gießereien müssen Schutzschuhe getragen werden.<br />

Bild 5: Der Gußschleifer trägt zum Schutz der Füße gegen Fußverletzungen<br />

durch herabfallende Teile Schutzschuhe<br />

Im Schmelz- und Gießbetrieb können Schmelzen und Schlacken ausfließen. Wenn sie in<br />

die Schuhe gelangen, können schwere Fußverbrennungen eintreten.<br />

Beim Umgang mit feuerflüssigen Massen müssen zum Schutz gegen Bein- und<br />

Fußverbrennungen Gießerschuhe mit hohem Schaft und entweder darüberfallende<br />

Gießerhosen aus schwer entflammbarem Stoff oder mindestens Gießergamaschen<br />

getragen werden.<br />

Da Schmelzen und Schlacken trotz Gießerhosen und -gamaschen in den Schuh gelangen<br />

können, müssen sich die Schuhe schnell ausziehen lassen, damit die Verletzungen so<br />

gering wie möglich gehalten werden. Normale geschnürte Schutzschuhe sind hierzu<br />

ungeeignet, da das Öffnen der Verschnürung zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Bewährt<br />

haben sich die schnell zu öffnenden bzw. leicht abwerfbaren Gießerstiefel.<br />

Bild 6: Gießer bei der Bedienung eines Einmann-Gießgerätes. Der Gießer trägt<br />

zum persönlichen Schutz leicht öffenbare Gießerstiefel, Gamaschen,<br />

Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Helm<br />

Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />

Unberechtigte Vervielfältigung verboten.

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