BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
BGI 549 Sicherheitslehrbrief für Gießereiarbeiter
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H. ist Gußputzer und schleift Armaturengehäuse. Er trägt keine Schutzschuhe. Als er ein<br />
Gehäuse auf den Arbeitstisch heben will, rutscht ihm das 18 kg schwere Gußstück aus der<br />
Hand und fällt ihm auf den rechten Vorfuß. H. erleidet eine Quetschung der Großzehe.<br />
<strong>Gießereiarbeiter</strong> sind der Gefahr von Fuß- und Zehenverletzungen ausgesetzt. Füße und<br />
Zehen müssen deshalb so weit wie möglich gegen Verletzungen geschützt werden.<br />
In Gießereien müssen Schutzschuhe getragen werden.<br />
Bild 5: Der Gußschleifer trägt zum Schutz der Füße gegen Fußverletzungen<br />
durch herabfallende Teile Schutzschuhe<br />
Im Schmelz- und Gießbetrieb können Schmelzen und Schlacken ausfließen. Wenn sie in<br />
die Schuhe gelangen, können schwere Fußverbrennungen eintreten.<br />
Beim Umgang mit feuerflüssigen Massen müssen zum Schutz gegen Bein- und<br />
Fußverbrennungen Gießerschuhe mit hohem Schaft und entweder darüberfallende<br />
Gießerhosen aus schwer entflammbarem Stoff oder mindestens Gießergamaschen<br />
getragen werden.<br />
Da Schmelzen und Schlacken trotz Gießerhosen und -gamaschen in den Schuh gelangen<br />
können, müssen sich die Schuhe schnell ausziehen lassen, damit die Verletzungen so<br />
gering wie möglich gehalten werden. Normale geschnürte Schutzschuhe sind hierzu<br />
ungeeignet, da das Öffnen der Verschnürung zu viel Zeit in Anspruch nimmt. Bewährt<br />
haben sich die schnell zu öffnenden bzw. leicht abwerfbaren Gießerstiefel.<br />
Bild 6: Gießer bei der Bedienung eines Einmann-Gießgerätes. Der Gießer trägt<br />
zum persönlichen Schutz leicht öffenbare Gießerstiefel, Gamaschen,<br />
Schutzhandschuhe, Schutzbrille und Helm<br />
Quelle: www.arbeitssicherheit.de - Kooperation des HVBG mit dem Carl Heymanns Verlag © 2005<br />
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