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Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...

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DAA-Aufstiegsfortbildung: PFW-Lernsoftware <strong>Skript</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kapitel</strong> 2 14gericht ist - im Unterschied <strong>zu</strong>m Arbeitsgericht - ein spezielle Form eines Verwaltungsgerichts.Nach § 92 Abs. 1 SGG hat eine Klage den Kläger, den Beklagten und den Gegenstanddes Klagebegehrens <strong>zu</strong> benennen und <strong>zu</strong> beschreiben.Klagearten:! Leistungsklage,! Feststellungsklage,Rechtsmittel:! Berufung,! Revision,! Beschwerde.2.3 Einkommens- und Vergütungssysteme umsetzen2.3.1 Personal<strong>auf</strong>wendungen, Wertschöpfungsrechnung! Personal<strong>auf</strong>wendungenPersonal<strong>auf</strong>wendungen sind alle in Geld bewerteten Aufwendungen, die als Entgeltan Mitarbeiter des betreffenden Unternehmens gezahlt werden (siehe Bild 2.21).Dies betrifft:! Brutto-Löhne und Lohnbestandteile, die als Entgelt für "geleistete Arbeit" anArbeiter und gewerblich Aus<strong>zu</strong>bildende gezahlt werden,! Brutto-Gehälter und weitere Bezüge, die für "geleistete Arbeit" an Angestellteund andere Personengruppen sowie an Aus<strong>zu</strong>bildende (nicht gewerblich) gezahltwerden, aber auch! Entgelte für "nicht geleistete Arbeit" der Mitarbeiter (Arbeiter, Angestellte, Aus<strong>zu</strong>bildende),konkret für Urlaub, Feiertage und Krankheit, ferner freiwillige sozialeLeistungen, Beiträge <strong>zu</strong>r Vermögensbildung, Fahrkostenerstattung u. a.Zu den Personal<strong>auf</strong>wendungen gehören ferner! Arbeitgeberanteile <strong>zu</strong>r gesetzlichen Sozialversicherung (Lohn- und Gehaltsbereich),! Beiträge <strong>zu</strong>r gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) sowie! Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstüt<strong>zu</strong>ng (Betriebsrentenu. a.)! Personalbasiskosten, Personal<strong>zu</strong>satzkostenHinsichtlich der Personal<strong>auf</strong>wendungen wird üblicherweise auch zwischen Personalbasiskostenund Personal<strong>zu</strong>satzkosten unterschieden.

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