Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...
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DAA-Aufstiegsfortbildung: PFW-Lernsoftware <strong>Skript</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kapitel</strong> 2 9ArbeitsvertragKündigungAufhebungsvertragZeitabl<strong>auf</strong> bzw. ToddurchArbeitnehmerdurchArbeitgeberaußerordentlichordentlichfristlosmit Ausl<strong>auf</strong>fristfristgemäßohne Kündigungsschutzmit KündigungsschutzbetriebsbedingtpersonenbedingtverhaltensbedingtAbb. 2.06: Beendigung von ArbeitsverhältnissenEntsprechend dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dem Mutterschutzgesetz(MuSchG) und anderen Rechtsvorschriften genießen einige Personengruppen Kündigungsschutz.Ein Arbeitsverhältnis kann auch durch Aufhebungsvertrag beendet werden. Darunterist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über dieBeendigung des Arbeitsverhältnisses mit den da<strong>zu</strong>gehörenden Modalitäten <strong>zu</strong> verstehen.Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind folgende Rechte und Pflichten derVertragsparteien <strong>zu</strong> beachten:! Wettbewerbsverbot,! Verschwiegenheitspflicht,! Arbeitszeugnis,! Arbeitspapiere.2.1.6 Betriebsverfassungsrecht, Mitbestimmungsrecht! BetriebsverfassungsrechtIn § 1 Abs. 1 BetrVG wird bestimmt, dass in Betrieben privaten Rechts mit in derRegel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen dreiwählbar sind, Betriebsräte - als institutionalisierte Vertretung der Arbeitnehmer imbetreffenden Betrieb - gewählt werden.