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Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...

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DAA-Aufstiegsfortbildung: PFW-Lernsoftware <strong>Skript</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kapitel</strong> 2 2Arbeits- und SozialrechtArbeitsrechtSozialrechtArbeitnehmerschutzIndividual-ArbeitsrechtArbeitsvertragKündigungArbeitsförderungSozialversicherungSozialversorgungSozialfürsorgeKollektivesArbeitsrechtTarifvertragsrechtArbeitskampfrechtBetriebsverfassungsrechtMitbestimmungsrechtAbb. 2.01: Arbeits- und SozialrechtAußer den genannten Rechtsvorschriften kommt auch der arbeitsgerichtlichenRechtsprechung durch das Bundesarbeitsgericht, die Landesarbeitsgerichte sowiedie Sozialgerichte eine große Bedeutung <strong>zu</strong>.In jenen Fällen, in denen das Gemeinschaftsrecht der EU <strong>zu</strong>r Anwendung kommt,fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entsprechende Urteile.2.1.2 Begründung von Arbeitsverhältnissen! Arbeitnehmerbegriff, DienstvertragAls Arbeitnehmer gelten natürliche Personen, die<strong>auf</strong>grund eines Vertrages (vgl. § 611 BGB)in einem definierten Dienstverhältnismit persönlicher Abhängigkeit<strong>zu</strong> einem Arbeitgeber stehen.Ein Dienstvertrag ist eine gegenseitige vertragliche Vereinbarung, bei der sich dereine Vertragspartner (= Dienstverpflichteter) <strong>zu</strong>r Leistung der versprochenen Diensteund der andere Vertragspartner (= Dienstberechtigter) <strong>zu</strong>r Gewährung der vereinbartenVergütung verpflichtet.Das besondere Merkmal des Arbeitnehmers ist - wie bereits mehrfach betont - diepersönliche Abhängigkeit im Dienstverhältnis mit einem Arbeitgeber.

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