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Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...

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DAA-Aufstiegsfortbildung: PFW-Lernsoftware <strong>Skript</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kapitel</strong> 2 24Damit sind alle Personen einbezogen, die im Rahmen eines Arbeitsvertrages tätigsind oder künftig tätig werden. Somit ist klar gestellt, dass Selbständige nicht in denBereich der Bundesagentur für Arbeit fallen.Finanzierungsgrundlage der Leistungen der Arbeitsförderung und der sonstigenAusgaben der Bundesagentur für Arbeit sind Beiträge der Versicherungspflichtigen,der Arbeitgeber und Dritter, ferner Umlagen sowie Mittel des Bundes.Dabei gelten vom Grundsatz her die Regelungen wie für das Aufbringen der Beiträge<strong>zu</strong>r Krankenversicherung.Ab dem 01.01.2011 gilt der Beitragssatz von 3,0 % des beitragspflichtigen Bruttoentgelts(§ 341 Abs. 2 SGB III). Die Beiträge <strong>zu</strong>r Arbeitslosenversicherung sind je <strong>zu</strong>rHälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber <strong>zu</strong> leisten. Die Beitragsbemessungsgrenzeliegt für das Kalenderjahr 2012 bei 5.600 EUR (West) bzw. bei 4.800 EUR(Ost) Monats-Bruttoentgelt.Siehe PDF-Datei „Rechengrößen der Sozialversicherung 2012“.Weitere Themen (siehe Lernsoftware):! Leistungen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung,! Arbeitslosengeld II.2.4.5 Gesetzliche RentenversicherungDie gesetzliche Rentenversicherung (= Rentenversicherung der Arbeitnehmer) ist dermit wichtigste Zweig im sozialen Sicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland.Bekanntlich beruht dieses Rentensystem <strong>auf</strong> dem sog. Generationenvertrag. Diesbedeutet - vereinfacht ausgedrückt -, dass die <strong>zu</strong>r Zeit Beschäftigten mit ihren Beiträgen<strong>zu</strong>r gesetzlichen Rentenversicherung die Altersrente jener Personen finanzieren,die heute Rente beziehen. Darin liegt aber auch das Problem der gesetzlichen Rentenversicherung,denn während <strong>auf</strong>grund der demographischen Entwicklung die Zahlder Rentenbezieher von Jahr <strong>zu</strong> Jahr steigt, vermindert sich <strong>auf</strong>grund des Geburtenrückgangsdie Zahl der Beitragszahler. Um die so entstehende Finanzierungslückeaus<strong>zu</strong>gleichen, wurden und werden verschiedene Maßnahmen eingeleitet (schrittweiseErhöhung des Renteneintrittsalters von 65 <strong>auf</strong> 67 Jahre ab 2012, Absenkungdes allgemeinen Rentenniveaus u. a.).Rechtliche <strong>Grundlage</strong> der gesetzlichen Rentenversicherung bildet das SozialgesetzbuchSGB VI.Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind seit dem 01.10.2005:! Deutsche Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung.de)! Deutsche Rentenversicherung Sonderanstalt Knappschaft Bahn-See,! Ferner 14 Regionalträger Deutsche Rentenversicherung (frühere Landesversicherungsanstalten).Die Regelungen für die gesetzliche Rentenversicherung folgen - vom Grundsatz her -gleichfalls den Regelungen für die gesetzliche Krankenversicherung. Dies bedeutet,dass in der gesetzlichen Rentenversicherung kraft Gesetz alle Personen versichertsind, die als Arbeitnehmer gegen Entgelt einer Beschäftigung nachgehen. Diese

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