Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...
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DAA-Aufstiegsfortbildung: PFW-Lernsoftware <strong>Skript</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kapitel</strong> 2 16! WertschöpfungsrechnungDie Kennzahl Wertschöpfung bringt – unternehmens- und periodenbezogen – <strong>zu</strong>mAusdruck, welche Wertgröße durch die betriebliche Leistungserstellung den von anderenUnternehmen empfangenen Vorleistungen (= Input) hin<strong>zu</strong>gefügt wurde, umjenen Output hervor<strong>zu</strong>bringen, der als periodenbezogene Gesamtleistung des Unternehmensausgewiesen wird.Dabei ist <strong>zu</strong> beachten, dass sich die betriebliche Wertschöpfung nicht pauschal ausder Wirkung der einzelnen Leistungsfaktoren ergibt, sondern über eine Wertschöpfungskette.Diese beginnt bei der Produktentwicklung und verläuft über die Beschaffungs-und technischen Vorbereitungsprozesse der Leistungserstellung, die eigentliche- arbeitsteilig organisierte - Leistungserstellung bis <strong>zu</strong>r Fertigstellung vermarktungsfähigerProdukte/Leistungen und deren Verwertung <strong>auf</strong> Zielmärkten.Dass die Wertschöpfungs<strong>zu</strong>wächse in dieser Kette ursächlich von den Leistungendes eingesetzten, prozessausführenden Personals sowie von der Qualität der Steuerungdieser Prozesse über Organisation, Planung, Koordinierung und Kontrolle seitensdes Managementpersonals abhängt, liegt <strong>auf</strong> der Hand.Es ist zwischen einer Entstehungsrechnung und einer Verwendungsrechnung <strong>zu</strong> unterscheiden.2.3.2 Rechtliche <strong>Grundlage</strong>n der Einkommens- und VergütungssystemeBei der Ausgestaltung der Einkommens- und Vergütungssysteme sind dem Arbeitgebergewisse Grenzen gesetzt, da eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben und Regelungen<strong>zu</strong> beachten sind:! Grundgesetz und Länderverfassungen,! Gesetze (BGB, BetrVG u. a.),! Tarifverträge,! Betriebsvereinbarungen,! Einzelarbeitsverträge,! Einseitige unternehmerische Festlegungen.2.3.3 Prinzipien und Kriterien der Entgeltfestset<strong>zu</strong>ng, Erfolgsbeteiligung! VergütungspolitikIm Zusammenhang mit der Klärung der Haupt- und Nebenpflichten der Vertragsparteienbeim Abschluss von Arbeitsverträgen wurde hervorgehoben, dass die Hauptpflichtdes Arbeitsgebers darin <strong>zu</strong> sehen ist, die Zahlung des vereinbarten Entgeltsfür eine erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers <strong>zu</strong> sichern.Aus Unternehmersicht sind dabei die Auswirkungen <strong>auf</strong> die Personalkosten sowie<strong>auf</strong> die möglichen Motivationswirkungen <strong>zu</strong> beachten.Aus Mitarbeitersicht sind Entgelte in der Regel die einzige Einkommensquelle, sodass natürlich ein großes Interesse an einem guten Verdienst besteht.