12.07.2015 Aufrufe

Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...

Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...

Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

DAA-Aufstiegsfortbildung: PFW-Lernsoftware <strong>Skript</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kapitel</strong> 2 16! WertschöpfungsrechnungDie Kennzahl Wertschöpfung bringt – unternehmens- und periodenbezogen – <strong>zu</strong>mAusdruck, welche Wertgröße durch die betriebliche Leistungserstellung den von anderenUnternehmen empfangenen Vorleistungen (= Input) hin<strong>zu</strong>gefügt wurde, umjenen Output hervor<strong>zu</strong>bringen, der als periodenbezogene Gesamtleistung des Unternehmensausgewiesen wird.Dabei ist <strong>zu</strong> beachten, dass sich die betriebliche Wertschöpfung nicht pauschal ausder Wirkung der einzelnen Leistungsfaktoren ergibt, sondern über eine Wertschöpfungskette.Diese beginnt bei der Produktentwicklung und verläuft über die Beschaffungs-und technischen Vorbereitungsprozesse der Leistungserstellung, die eigentliche- arbeitsteilig organisierte - Leistungserstellung bis <strong>zu</strong>r Fertigstellung vermarktungsfähigerProdukte/Leistungen und deren Verwertung <strong>auf</strong> Zielmärkten.Dass die Wertschöpfungs<strong>zu</strong>wächse in dieser Kette ursächlich von den Leistungendes eingesetzten, prozessausführenden Personals sowie von der Qualität der Steuerungdieser Prozesse über Organisation, Planung, Koordinierung und Kontrolle seitensdes Managementpersonals abhängt, liegt <strong>auf</strong> der Hand.Es ist zwischen einer Entstehungsrechnung und einer Verwendungsrechnung <strong>zu</strong> unterscheiden.2.3.2 Rechtliche <strong>Grundlage</strong>n der Einkommens- und VergütungssystemeBei der Ausgestaltung der Einkommens- und Vergütungssysteme sind dem Arbeitgebergewisse Grenzen gesetzt, da eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben und Regelungen<strong>zu</strong> beachten sind:! Grundgesetz und Länderverfassungen,! Gesetze (BGB, BetrVG u. a.),! Tarifverträge,! Betriebsvereinbarungen,! Einzelarbeitsverträge,! Einseitige unternehmerische Festlegungen.2.3.3 Prinzipien und Kriterien der Entgeltfestset<strong>zu</strong>ng, Erfolgsbeteiligung! VergütungspolitikIm Zusammenhang mit der Klärung der Haupt- und Nebenpflichten der Vertragsparteienbeim Abschluss von Arbeitsverträgen wurde hervorgehoben, dass die Hauptpflichtdes Arbeitsgebers darin <strong>zu</strong> sehen ist, die Zahlung des vereinbarten Entgeltsfür eine erbrachte Arbeitsleistung des Arbeitnehmers <strong>zu</strong> sichern.Aus Unternehmersicht sind dabei die Auswirkungen <strong>auf</strong> die Personalkosten sowie<strong>auf</strong> die möglichen Motivationswirkungen <strong>zu</strong> beachten.Aus Mitarbeitersicht sind Entgelte in der Regel die einzige Einkommensquelle, sodass natürlich ein großes Interesse an einem guten Verdienst besteht.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!