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Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...

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DAA-Aufstiegsfortbildung: PFW-Lernsoftware <strong>Skript</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kapitel</strong> 2 28! Stabilisierung der Leistungskraft der Mitarbeiter, insbesondere durch Maßnahmender gesundheitlichen Fürsorge sowie des Arbeitsschutzes,! Verbesserung der Arbeits<strong>zu</strong>friedenheit und des Betriebsklimas,! bessere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen, Senkung der Fluktuation,bessere Identifikation mit dem Unternehmen,! Ausgleich sozialer Härten und Hilfe bei der Überwindung persönlicher Problemeder Mitarbeiter (z. B. hinsichtlich Wohnraum),! Verbesserung des Unternehmensimages in der Öffentlichkeit,! Nut<strong>zu</strong>ng von steuerlichen und finanziellen Vorteilen, z. B. bei der Altersversorgungu. a. m.Eine betriebliche Sozialpolitik kann nur dann erfolgreich sein, wenn sie eine Reihevon Grundsätzen beachtet. Derartige Grundsätze sind vor allem:! Grundsatz der Wirtschaftlichkeit: Bei Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitikmuss der hierfür getätigte Aufwand in einem angemessenen Verhältnis<strong>zu</strong>m daraus erzielten Nutzen stehen. Allerdings ist dieser Nutzen - im Unterschied<strong>zu</strong>m Aufwand - selten quantifizierbar.! Grundsatz der Aktualität: Die Bedeutung und Werthaltigkeit von Maßnahmender betrieblichen Sozialpolitik ändert sich. So sind <strong>zu</strong>m Beispiel Maßnahmendes Unternehmens <strong>zu</strong>r Unterstüt<strong>zu</strong>ng bei der Vereinbarkeit von Beruf undFamilie in vielen Fällen heute wichtiger als beispielsweise das Ermöglichender privaten Nut<strong>zu</strong>ng eines Dienstwagens.! Grundsatz der Harmonie: Die Maßnahmen der betrieblichen Sozialpolitik müssenin ihrer Gesamtheit "in-sich-stimmig" sein bzw. sich gut ergänzen.! Grundsatz der Gerechtigkeit: Die Maßstäbe und Prinzipien für die Gewährungbetrieblicher Sozialleistungen müssen für die Mitarbeiter nachvollziehbar seinund in ihrer Umset<strong>zu</strong>ng als gerecht empfunden werden.2.5.2 Betriebliche SozialleistungenDie betriebliche Sozialpolitik und die betrieblichen Sozialleistungen lassen nach verschiedenenKriterien systematisieren, und zwar! nach der Anspruchsgrundlage,! nach dem Inhalt der Maßnahmen und der Organisationsform der Sozialpolitiksowie! nach der Form der Gewährung.Dies soll durch die Darstellung in Abb. 2.11 verdeutlicht werden.! Direkte ZuwendungenUnternehmen erbringen Sozialleistungen durch direkte oder indirekte monetäre Zuwendungen,entweder für einzelne Mitarbeiter bzw. Mitarbeitergruppen oder auch fürdie Belegschaft insgesamt. Die rechtlichen <strong>Grundlage</strong> für derartige Leistungen wieGratifikationen, Gewährung geldwerter Vorteile, Unterstüt<strong>zu</strong>ngsleistungen u. a. bildenabgeschlossene Betriebsvereinbarungen oder auch einzelvertragliche Vereinbarungen.

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