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Kurzfassung (Skript) zu Kapitel 2 „Personalarbeit auf Grundlage ...

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DAA-Aufstiegsfortbildung: PFW-Lernsoftware <strong>Skript</strong> <strong>zu</strong> <strong>Kapitel</strong> 2 36Die Personalakte kann im wörtlichen Sinne als Akte, aber auch <strong>auf</strong> Datenträgern(CD-ROM und dgl.) geführt werden.Die elektronische Personalakte - in Einheit mit IT-gestützten Dokumentenverwaltungssystemen- ist heute in vielen Unternehmen eine gängige Form der Führungvon Daten <strong>zu</strong> Mitarbeitern, da <strong>auf</strong> dieser <strong>Grundlage</strong> ein effizientes, IT-gestütztes Personalmanagementgestaltet werden kann.Die Personalakte muss grundsätzlich wahrheitsgemäße Angaben enthalten, vollständigsein, sorgfältig <strong>auf</strong>bewahrt und vertraulich behandelt werden. Der Kreis vonPersonen, der mit den Personalakten in Berührung kommt, sollte sehr eng gezogenwerden.! PersonalhandbuchDas Personalhandbuch ist eine Dokumentation (Zusammenstellung), die alle wichtigenOrdnungen, Regelungen, Empfehlungen und Anleitungen <strong>zu</strong> personalwirtschaftlichenSachverhalten enthält. Sinn und Zweck des Personalhandbuchs ist es, denFührungskräften im Unternehmen und den Mitarbeitern in der Personalabteilung alspraktischer Ratgeber und Wegweiser sowie als Entscheidungsgrundlage in Fragender Personalpolitik, der Personalbeschaffung, des Personaleinsatzes, der Personalführungund Personalentwicklung, der Personalentlohnung, des Personalcontrollingsund der Gestaltung sozialer Leistungen <strong>zu</strong> dienen.! BetriebsordnungEine Betriebsordnung regelt die formalen betrieblichen Abläufe und grundsätzlichenVerhaltensweisen der Führungskräfte und Mitarbeiter im Unternehmen. Dies betrifft<strong>zu</strong>m Beispiel! Regelungen <strong>zu</strong> Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses,! Regelungen <strong>zu</strong>r Arbeitszeit, <strong>zu</strong>m Verhalten bei Arbeitsverhinderung,! Regelungen <strong>zu</strong>r Personalentlohnung, z. B. <strong>zu</strong>r Bezahlung von Überstunden,! Rauch- und Alkoholverbot am Arbeitsplatz und in sonstigen Betriebsräumen,! die Frage der Annahme von Geschenken von Dritten,! die Kleiderordnung,! den Umgang mit IT-Systemen (Internetnut<strong>zu</strong>ng, Umgang mit vertraulichen Datenu. a.),! die Wahrung von Persönlichkeitsrechten,! Grundsätze für die Gewährung von Urlaub,! Regeln <strong>zu</strong>r Verhütung von Arbeitsunfällen,! Regelungen <strong>zu</strong>m betrieblichen Vorschlagswesen,! Nut<strong>zu</strong>ng von Sozialeinrichtungen des Unternehmens u. a.Eine solche Betriebsordnung kann mit dem Betriebsrat im Sinne einer Betriebsvereinbarungabgeschlossen werden (siehe § 87 BetrVG).Auf diese Weise wird eine für alle Beschäftigten verbindliche Norm für das Verhaltenund das Zusammenleben der Mitarbeiter im Geschäftsbetrieb des Unternehmensgeschaffen.

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