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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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2 |a )b )c )d )e )f )g )h )i )j )mer o<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>kammern stattfindet, müssen die Kooperationskriterienerfüllt sein, sodass die gegenseitigen Rechte <strong>und</strong> Pflichten von AusloberIn,Preisgericht <strong>und</strong> TeilnehmerInnen nachvollziehbar festgelegt <strong>und</strong>die Berufsinteressen <strong>der</strong> ArchitektInnen gewahrt sind.Die <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> <strong>und</strong> die Län<strong>der</strong>kammern beurteilen die Wettbewerbsunterlagenauf Kooperabilität anhand <strong>der</strong> folgenden Kooperationskriterien:Die Wettbewerbsordnung Architektur (<strong>WSA</strong> <strong>2010</strong> – Teil B) wird vollständig alsRechtsgr<strong>und</strong>lage anerkannt <strong>und</strong> legt das Verfahren formal hinreichend eindeutigfest.Durch eine umfassende Beschreibung <strong>der</strong> Aufgabenstellung legt <strong>der</strong> Auslobungstextdas Verfahren inhaltlich hinreichend eindeutig fest.Die Absichtserklärung legt die Intentionen <strong>der</strong> Ausloberin bzw. des Ausloberseindeutig fest, insbeson<strong>der</strong>e Art, Umfang <strong>und</strong> Zeitrahmen <strong>der</strong> Leistungserbringung.Der Umfang <strong>und</strong> die Art <strong>der</strong> Wettbewerbsarbeiten ist dem Leistungsbild Architekturwettbewerb(<strong>WSA</strong> <strong>2010</strong> – Teil C) folgend in Form <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>leistung<strong>und</strong> gegebenenfalls von Zusatzleistungen im Auslobungstext eindeutig festgelegt.Die Preisgeldsumme bzw. die Aufwandsentschädigung pro TeilnehmerInmuss <strong>der</strong> Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Zur Bemessung <strong>der</strong> entsprechendenMindestpreisgeldsumme bzw. <strong>der</strong> Mindestaufwandsentschädigungpro TeilnehmerIn ist die für die gewählte Wettbewerbsart vorgesehene Bemessungsformelim Leistungsbild Architekturwettbewerb (<strong>WSA</strong> <strong>2010</strong> – Teil C)heranzuziehen. Zudem steht das digitale Rechenwerk <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> imInternet zur Verfügung.Der Schutz <strong>der</strong> Urheberrechte <strong>und</strong> die Verwertungsrechte an den Wettbewerbsarbeitensind im Auslobungstext eindeutig festgelegt.Die Anonymität <strong>der</strong> TeilnehmerInnen vor dem Preisgericht wird bis nach dessenEntscheidung zugesichert.Das Preisgericht wird zum Zeitpunkt <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung desArchitekturwettbewerbs vollständig benannt, außer die Ausloberin o<strong>der</strong> <strong>der</strong>Auslober sichert die Nennung aus nachvollziehbaren Gründen erst bis zurHälfte <strong>der</strong> Bearbeitungszeit zu.Die Anzahl <strong>der</strong> von Ausloberin bzw. Auslober unabhängigen Fachpreisrichter-Innen hat immer mindestens die Hälfte des Preisgerichts zu umfassen. DieKammer muss die Möglichkeit erhalten, jene Anzahl von PreisrichterInnen zunennen, die einem Viertel am nächsten kommt.Zur abschließenden Festlegung <strong>der</strong> Wettbewerbsaufgabe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Wettbewerbsregelnist ein Kolloquium mit WettbewerbsteilnehmerInnen <strong>und</strong> Preisgerichtsowie eine Besichtigung des Wettbewerbsortes abzuhalten, außerdie Aufgabenstellung <strong>und</strong> die Wettbewerbsregeln erfor<strong>der</strong>n ausnahmsweisekeine Klärung mehr.17 Teil A Gr<strong>und</strong>sätze zum Architekturwettbewerb

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