13.07.2015 Aufrufe

WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eignungskriterien Als E. sind die von AusloberInnen im Auslobungstext festgelegten,nicht diskriminierenden, auf den Leistungsinhalt, also die Wettbewerbsaufgabe,abgestimmten Mindestanfor<strong>der</strong>ungen an BewerberInnen o<strong>der</strong> TeilnehmerInnendefiniert. Die sinnvollen Mindestanfor<strong>der</strong>ungen sind bei jedemArchitekturwettbewerb geson<strong>der</strong>t vom Preisgericht festzulegen.Einstufigkeit Von E. ist wettbewerbstechnisch die Rede, wenn ein Architekturwettbewerbnur eine Bearbeitungsstufe umfasst. Eine Bewerbungsphase ineinem nicht offenen Architekturwettbewerb wird in diesem Sinne nicht als Stufebezeichnet; es gibt daher nicht offene, einstufige Architekturwettbewerbe. EinArchitekturwettbewerb kann <strong>und</strong> soll in einer Stufe durchgeführt werden, wennUmfang <strong>und</strong> Eigenart <strong>der</strong> Wettbewerbsaufgabe den zumutbaren Bearbeitungsaufwandfür die TeilnehmerInnen nicht über- <strong>und</strong> die zur Beurteilung durch dasPreisgericht notwendige Bearbeitungstiefe nicht unterschreitet.FachpreisrichterIn Als F. wird die in ein Preisgericht entsandte Person miteiner den TeilnehmerInnen gleich zu haltenden Qualifikation bezeichnet, die dieWettbewerbsbeiträge basierend auf <strong>der</strong> Gesamtheit <strong>der</strong> bekannt gemachtenBeurteilungskriterien beurteilen kann. Die Zahl <strong>der</strong> FachpreisrichterInnen mussjene <strong>der</strong> SachpreisrichterInnen in einem Preisgericht überwiegen.Funktionale Leistungsbeschreibung Die f. L., wie sie in Architekturwettbewerbenin Form <strong>der</strong> Aufgabenstellung angewendet wird, legt die Spezifikationenfür das Leistungsziel so hinreichend genau <strong>und</strong> neutral fest, dass alle für dieErstellung <strong>der</strong> Wettbewerbsarbeit maßgebenden Bedingungen <strong>und</strong> Umständeerkennbar sind. Die Wettbewerbsarbeit bzw. die Aufgabenstellung darf abernicht so konkret umschrieben werden, dass bestimmte TeilnehmerInnen Wettbewerbsvorteilegenießen. Die f. L. definiert die Mindestanfor<strong>der</strong>ungen vonAusloberInnen bzw. NutzerInnen an einen Wettbewerbsgegenstand.Geistige Dienstleistung Als g. D. bezeichnet man eine D., die bei mehrfacher Erbringungnicht zwingend zum gleichen Ergebnis führt, weil ihr wesentlicher Inhaltin <strong>der</strong> Lösung einer Aufgabenstellung durch Erbringung geistiger Arbeit besteht.Für <strong>der</strong>artige Leistungen ist ihrer Art nach zwar eine Ziel- o<strong>der</strong> Aufgabenbeschreibung,nicht jedoch eine vorherige eindeutige <strong>und</strong> vollständige Beschreibung <strong>der</strong>Leistung möglich. Für eine Wettbewerbsaufgabe ist also keine „konstruktive“(detaillierte), son<strong>der</strong>n nur eine „funktionale“ (prinzipielle) Leistungsbeschreibungmöglich. Die g. D. wurde früher als „geistig-schöpferische D.“ bezeichnet; <strong>der</strong>heute gebräuchliche Begriff g. D. tut dem unbestreitbaren schöpferischen Anteil<strong>der</strong> ArchitektInnenarbeit, insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Wettbewerbsarbeit, keinen Abbruch.GeneralplanerIn Als G. wird ein Unternehmen bezeichnet, das für ein Projekt dieGesamtverantwortung für die Planung <strong>und</strong> ggf. für die Überwachung <strong>der</strong> Ausführungübernimmt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bauherrschaft alleinige Ansprechstelle ist. GeneralplanerInnenbeauftragen die FachplanerInnen, koordinieren sie <strong>und</strong> erhaltendafür einen Aufschlag auf ihre ureigene Planungsleistung.54 Teil D Anhang

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!