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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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zu erteilen beabsichtigt. Eine Ausloberin bzw. ein Auslober eines Realisierungswettbewerbesmuss nicht zugleich auch A. sein. Im Auslobungstext müssenimmer AusloberIn <strong>und</strong> A. benannt werden.Auftragswert Der geschätzte A. ist <strong>der</strong> von AuftraggeberInnen sachk<strong>und</strong>igermittelte, voraussichtlich zu zahlende Gesamtwert aller zum Vorhabengehörigen Leistungen ohne Umsatzsteuer. Sehen AusloberInnen Prämien o<strong>der</strong>Zahlungen an BewerberInnen o<strong>der</strong> TeilnehmerInnen vor, so sind diese bei <strong>der</strong>Berechnung zu berücksichtigen.Aufwandsentschädigung Im Gegensatz zu einem Preisgeld ist nicht <strong>der</strong> Erfolgim Architekturwettbewerb, son<strong>der</strong>n allein die Erfüllung <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Leistungenfür die Zuerkennung einer A. maßgeblich.AusloberIn A. ist je<strong>der</strong> Rechtsträger, <strong>der</strong> die Zusage einer Belohnung für eineLeistung o<strong>der</strong> einen Erfolg ausspricht.Auslobung Eine A. ist die nicht an bestimmte Personen bzw. Unternehmengerichtete, durch Bekanntmachung verbindliche Zusage einer Belohnung füreine Leistung o<strong>der</strong> einen Erfolg. Eine Auslobung, die eine Preisvergabe beinhaltet,muss auch eine Abgabefrist beinhalten. Der Begriff A. ist für Architekturwettbewerbegebräuchlich, also für Verfahren über immaterielle Leistungen, die aufeinen Qualitätsvergleich abstellen.Auslobungstext Der A. fasst alle Bedingungen zusammen, die das Verhältnis vonAusloberInnen <strong>und</strong> TeilnehmerInnen in einem Architekturwettbewerb regeln. Erbesteht aus einem formalen Teil mit den Wettbewerbsbedingungen, insbeson<strong>der</strong>e<strong>der</strong> Wettbewerbsordnung <strong>und</strong> einem inhaltlichen Teil, <strong>der</strong> die Wettbewerbsaufgabebeschreibt.Auslobungsverfahren A. sind solche, die AusloberInnen aufgr<strong>und</strong> vergleichen<strong>der</strong>Beurteilung durch ein Preisgericht zu einem Plan o<strong>der</strong> einer Planung verhelfensollen. A. führen nicht unmittelbar zur Vergabe eines Auftrags.Ausscheidungsgründe Die A. für Wettbewerbsarbeiten definieren die Verstößegegen die Verfahrens bedingungen, um Verzerrungen des Wettbewerbsergebnisseszu verhin<strong>der</strong>n. Die Aufzählung <strong>der</strong> A. enthält solche, die zum Ausscheidenführen müssen, wie verspätete Abgabe, Verletzung <strong>der</strong> Anonymität, Versuch <strong>der</strong>Beeinflussung <strong>der</strong> Vorprüfung o<strong>der</strong> des Preisgerichts, mangelnde Teilnahmeberechtigung,fehlende Erklärung zur Trennung von Planung <strong>und</strong> Ausführung o<strong>der</strong>Vorlage mehrerer Wettbewerbsarbeiten. Bei Vorliegen sonstiger Verstöße gegendie Wettbewerbsunterlagen, etwa Formalfehler o<strong>der</strong> Unterschreitung desErfor<strong>der</strong>nisprogramms, kann die betroffene Wettbewerbsarbeit ausgeschiedenwerden. Die Ausscheidung von Wettbewerbsarbeiten erfolgt durch das Preisgericht.52 Teil D Anhang

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