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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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Zur Entwicklung <strong>der</strong> Regeln für den ArchitekturwettbewerbEin Regelwerk für Architekturwettbewerbe braucht zu Beginn des21. Jahrhun<strong>der</strong>ts nicht erf<strong>und</strong>en werden, eine Fortschreibung desBewährten ist eingedenk <strong>der</strong> Wurzeln sinnvoll. Es gibt eine lebendigeeuropäische Tradition baukünstlerischer Ideenkonkurrenzen <strong>und</strong>ihrer Regulierung. Vereinzelt aus <strong>der</strong> Antike, zahlreicher aus <strong>der</strong>frühen Neuzeit, häufig seit <strong>der</strong> Ära <strong>der</strong> Industrialisierung, also seitdem 18. Jahrhun<strong>der</strong>t, sind Verfahren zur nachvollziehbaren Unterscheidung<strong>der</strong> Qualität künstlerischer Werke, insbeson<strong>der</strong>e in Architektur<strong>und</strong> Städtebau, überliefert.So weit die Geschichte des Wettbewerbswesens geschrieben ist, kannfestgestellt werden, dass bis in das zweite Drittel des 19. Jahrhun<strong>der</strong>tsinformelle Konkurrenzverfahren vorherrschen: keine eindeutigenAbsichtserklärungen, unklare Teilnahmebedingungen, für den Einzelfallgeschaffene Regeln, intransparente Entscheidungen, gebrocheneAusloberversprechen ohne Rechtsfolgen. Parallel zur akademischenAusdifferenzierung <strong>der</strong> technischen Disziplinen – etwa löst 1863 <strong>der</strong>Obligatunterricht am 1815 gegründeten Wiener PolytechnischenInstitut die Lernfreiheit ab – reifen im deutschen Sprachraum formalanspruchsvolle Regelwerke für Architekturwettbewerbe.Das Selbstverständnis <strong>der</strong> Architekturschaffenden in <strong>der</strong> österreichischenMonarchie verfestigt sich im Vormärz zu Selbstbewusstsein.Konflikte <strong>der</strong> Baukunst mit <strong>der</strong> staatlichen Bauverwaltung, in welchem„Style“ konkrete Staatsprojekte zu erscheinen hätten, bleiben nichtaus. Die privat tätigen Techniker beginnen fachspezifische Interessengegenüber <strong>der</strong> Administration wahrzunehmen: 1842 die Abtheilungfür Baukunst im Nie<strong>der</strong>österreichischen Gewerbeverein, bald nach <strong>der</strong>bürgerlichen „Revolution“ von 1848 die erste Berufsvereinigung, <strong>der</strong>Österreichische Ingenieur-Verein, dem sich die Baukünstler 1864 anschließen.Damit sind Foren etabliert, die For<strong>der</strong>ungen nach Wettbewerb<strong>und</strong> Wettbewerbsregeln erheben.1849 regelt ein Ministerialerlass erstmals die Concurs-Verfahren fürdie Entwürfe zu öffentlichen Bauten. Am 11. Dezember 1860 billigt dieStaatsministerialverordnung über die Gr<strong>und</strong>züge für das Zivilingenieurwesen,das „Privattechnikergesetz“, den noch nicht so bezeichnetenfreien <strong>Architekten</strong> fachliche Befugnis <strong>und</strong> gesellschaftliche Stellungzu. Die Erfüllung dieses hochwollenden Instituts mit gesellschaftlicher<strong>und</strong> planungspraktischer Relevanz nimmt freilich noch einhalbes Jahrhun<strong>der</strong>t in Anspruch.So führen Interessensverbände wie <strong>der</strong> Österreichische Ingenieur- <strong>und</strong><strong>Architekten</strong>-Verein o<strong>der</strong> die 1864 in Wien tagende XIV. Versammlung6 Zur Entwicklung <strong>der</strong> Regeln für den Architekturwettbewerb

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