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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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TeilnehmerInnengemeinschaft Ein Zusammenschluss mehrerer Unternehmenzum Zweck des Einreichens einer gemeinsamen Wettbewerbsarbeit wird als T.bezeichnet.Transparenz Die T. eines Architekturwettbewerbs ist dann gegeben, wennInformationen über alle Wettbewerbsphasen öffentlich verfügbar sind.UrheberIn Als U. bezeichnet man die bzw. den SchöpferIn eines Werks, alsoeines geistigen bzw. künstlerischen Erzeugnisses erheblicher Werkhöhe.Überarbeitung Als Ü. wird eine nicht vorgesehene Verfahrensphase in einemein- o<strong>der</strong> mehrstufigen Architekturwettbewerb bezeichnet, bei <strong>der</strong> unterWahrung <strong>der</strong> Anonymität, <strong>der</strong> Aufgabenstellung <strong>und</strong> des Preisgerichts gegendas Versprechen einer angemessenen Aufwandsentschädigung eine vertiefendeFragebeantwortung erfolgt. An die VerfasserInnen einzelner, in <strong>der</strong> engen Wahlstehen<strong>der</strong> Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht über ein NotariatFragen gerichtet. Zur Beantwortung <strong>der</strong> Fragen ist eine entsprechende Frist zusetzen. Eine Ü. muss im Auslobungstext nicht als Option angekündigt sein, umvom Preisgericht spontan eingeleitet werden zu können.VerfahrensorganisatorIn Eine bzw. ein V. erbringt für AusloberInnen die Verfahrensvorbereitung,die administrative Gesamtabwicklung eines Architekturwettbewerbs<strong>und</strong> eventuell die Vorprüfung.Vorprüfung Die V. ist die vergleichende Aufbereitung <strong>der</strong> aus den Auslobungsunterlagenabgeleiteten, verfahrensrechtlichen, fachtechnischen, wirtschaftlichenetc. Aspekte <strong>der</strong> eingereichten Verfahrensbeiträge als Informations<strong>und</strong>Entscheidungsgr<strong>und</strong>lage für das Preisgericht.Wettbewerb Im allgemeinen Sinn ist <strong>der</strong> W. ein formalisiertes Instrument fürden Leistungswettbewerb zwischen Unternehmen auf einem bestimmten Markt.Im engeren Sinn des Planungs- o<strong>der</strong> Projektwettbewerbes ist ein Auslobungsverfahrengemeint, das öffentlichen o<strong>der</strong> privaten AusloberInnen insbeson<strong>der</strong>eauf den Gebieten <strong>der</strong> Raum-, Landschafts- <strong>und</strong> Stadtplanung, <strong>der</strong> Architektur<strong>und</strong> des Bauwesens einen Plan o<strong>der</strong> eine Planung verschaffen will. Wettbewerbekönnen als Ideen- o<strong>der</strong> Realisierungswettbewerbe durchgeführt werden.Wettbewerbsarbeit Die von einer TeilnehmerIn o<strong>der</strong> einem Teilnehmer unterdem Gebot <strong>der</strong> Anonymität gegenüber dem Preisgericht eingereichten Pläne,Modelle, Texte usw., werden als W. bezeichnet.Wettbewerbsordnung Der Durchführung von Architekturwettbewerben istimmer eine sogenannte Wettbewerbsordnung zugr<strong>und</strong>e zu legen, die zumindestüber folgende Punkte Aufschluss geben muss: Vorgangsweise des Preisgerichtes;Preisgel<strong>der</strong> <strong>und</strong> Vergütungen; Verwendungs- <strong>und</strong> Verwertungsrechte; Rückstellungvon Unterlagen; Beurteilungskriterien; Angabe, ob ein o<strong>der</strong> mehrere58 Teil D Anhang

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