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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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7 |8 |9 |10 |§ 19§ 201 |2 |jenen Wettbewerbsarbeiten zu verlangen, die für Preise, Anerkennungspreise,Aufwandsentschädigungen o<strong>der</strong> als NachrückerInnen infragekommen. Solche Überarbeitungen müssen vom Preisgericht beschlossenwerden, die Entscheidungsgründe sind zu protokollieren. Überarbeitungenkönnen nur unter Wahrung <strong>der</strong> Anonymität <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kontinuität <strong>der</strong>im Auslobungstext festgelegten Aufgabenstellung stattfinden. Die Zusammensetzungdes Preisgerichts bleibt unverän<strong>der</strong>t. Während <strong>der</strong> Überarbeitungist die Preisgerichtssitzung bis zur endgültigen Entscheidungzu vertagen.Den in die Überarbeitung einbezogenen VerfasserInnen sind vom Preisgerichtanonym konkrete Aufgaben bzw. Fragen zu ihren Wettbewerbsarbeitenzu stellen. Der Überarbeitungsaufwand ist gemäß Teil C § 5 Abs. 1<strong>und</strong> 2 abzugelten.Ex-aequo-Ränge für Preise, Anerkennungspreise <strong>und</strong> NachrückerInnensind nicht zulässig.Die Entscheidungen des Preisgerichts müssen schriftlich begründet werden.Das Ausscheiden von Wettbewerbsarbeiten in den ersten R<strong>und</strong>gängenmuss zumindest zusammenfassend für jeden R<strong>und</strong>gang begründetwerden. Dabei ist auf die höchst gereihten Beurteilungskriterien Bezugzu nehmen. Die Projekte <strong>der</strong> engeren Wahl, mindestens aber die doppelteAnzahl <strong>der</strong> Projekte, für die Preise <strong>und</strong> Anerkennungspreise vorgesehensind, sind auf jeden Fall einzeln beschreiben; <strong>der</strong>en Auswahl istausführlich zu begründen.Das Preisgericht reiht eine entsprechende Anzahl von NachrückerInnen,die an <strong>der</strong>en Stelle treten, falls auf prämierte Projekte <strong>und</strong> <strong>der</strong>en VerfasserInnenAusscheidungsgründe gemäß § 17 o<strong>der</strong> Ausschließungsgründegemäß § 2 zutreffen. Dabei ist die Reihenfolge des Nachrückens für dieGruppe <strong>der</strong> Preise <strong>und</strong> für die Gruppe <strong>der</strong> Anerkennungspreise separatfestzulegen.Empfehlungen des PreisgerichtsDas Preisgericht ist verpflichtet, klare <strong>und</strong> umfassende Empfehlungenan die Ausloberin bzw. den Auslober für die weitere Vorgangsweise hinsichtlich<strong>der</strong> Beauftragung sowie gegebenenfalls zur weiteren Vorgangsweisebezüglich des erstgereihten Projektes zu geben.Bekanntgabe des WettbewerbsergebnissesDer Vorsitz des Preisgerichts ist verpflichtet, die Gewinnerin bzw. denGewinner, alle weiteren PreisträgerInnen <strong>und</strong> alle VerfasserInnen vonAnerkennungspreisen sowie die kooperierende B<strong>und</strong>es- o<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>kammerunverzüglich nach Vorliegen des Preisgerichtsentscheids zubenachrichtigen.Die Ausloberin bzw. <strong>der</strong> Auslober übersendet eine schriftliche Mitteilungüber den Wettbewerbsentscheid unverzüglich, jedenfalls binnen acht Tagennach dem Entscheid des Preisgerichts an alle Teilnehmer Innen <strong>und</strong>die kooperierende B<strong>und</strong>es- o<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>kammer.35 Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA <strong>2010</strong>

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