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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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9 |10 |11 |12 |§ 141 |2 |3 |4 |§ 151 |Der allgemeine <strong>und</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e Teil des Auslobungstexts müssen abdem Zeitpunkt <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung kostenlos zum Downloadim Internet bereitstehen. Eine digitale, kostenlose Registrierungkann für den Zugang zum allgemeinen <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>en Teil des Auslobungstextesvorgesehen werden.Erfolgt die Übermittlung <strong>der</strong> gesamten Auslobungsunterlagen über dasInternet, darf die Ausloberin bzw. <strong>der</strong> Auslober dafür keinen Unkostenbeitragverlangen.Für die Bereitstellung physischer Auslobungsunterlagen (Druckwerke,Datenträger, Modellbauteile etc.) ist die Ausloberin bzw. <strong>der</strong> Ausloberberechtigt, einen angemessenen, ref<strong>und</strong>ierbaren Unkostenbeitrag einzuheben.Dieser Unkostenbeitrag ist allen WettbewerbsteilnehmerInnen, welcheeine Wettbewerbsarbeit einreichen, die nicht wegen eines Ausschließungsgr<strong>und</strong>esgemäß § 2 o<strong>der</strong> eines Ausscheidungsgr<strong>und</strong>es gemäß § 17ausgeschieden wurde, in voller Höhe binnen 30 Tagen nach Vorliegen desWettbewerbsergebnisses rückzuerstatten.Fragebeantwortung <strong>und</strong> KolloquiumDen WettbewerbsteilnehmerInnen ist Gelegenheit zu verfahrensbezogenenFragen zu geben. Die Fragen sind schriftlich an die im Auslobungstextbezeichnete Stelle zu richten.Das Verfahren <strong>der</strong> Fragebeantwortung ist von Ausloberin o<strong>der</strong> Ausloberbzw. <strong>der</strong> Verfahrensorganisation durchzuführen. Die Antworten sindimmer vom Preisgericht zu erstellen. Die anonymisierten Fragen <strong>und</strong>die Antworten sind allen EmpfängerInnen <strong>der</strong> Auslobungsunterlagenspätestens bis zur Hälfte <strong>der</strong> Laufzeit des Architekturwettbewerbs untermöglichst gleichen Bedingungen zuzuleiten.Außer <strong>der</strong> schriftlichen Fragebeantwortung muss am Wettbewerbsortein Kolloquium mit Preisgericht <strong>und</strong> WettbewerbsteilnehmerInnendurchgeführt werden. Dazu sind alle WettbewerbsteilnehmerInnen bzw.alle TeilnahmeinteressentInnen einzuladen. Gegebenenfalls können bisdahin eingelangte Fragen beim Kolloquium mündlich beantwortet werden.Für die schriftliche Ausfertigung <strong>der</strong> Antworten sind sieben Tagevorzusehen.Das Protokoll des Kolloquiums muss allen EmpfängerInnen <strong>der</strong> Auslobungsunterlagenunter möglichst gleichen Bedingungen zugesandtwerden. Bei digitalen Auslobungen sind die Fragebeantwortung <strong>und</strong> dasProtokoll des Kolloquiums von AusloberInnen wie die an<strong>der</strong>en Auslobungsunterlagenim Internet zu veröffentlichen.Abgabe <strong>der</strong> WettbewerbsarbeitenDer Modus <strong>der</strong> Abgabe <strong>der</strong> Wettbewerbsarbeiten hat die Anonymitätgegenüber dem Preisgericht zu wahren. Die Anonymität aller Verfasser-Innen ist bis zum Wettbewerbsentscheid zu garantieren. Sie wird erstdurch das Öffnen <strong>der</strong> VerfasserInnenbriefe aufgehoben.32 Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA <strong>2010</strong>

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