13.07.2015 Aufrufe

WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TeilnehmerInnen des Wettbewerbes unabhängig sind. Wird von den WettbewerbsteilnehmerInneneine bestimmte berufliche Qualifikation verlangt,muss mindestens die Hälfte <strong>der</strong> PreisrichterInnen über dieselbe o<strong>der</strong> eine gleichwertigeQualifikation verfügen. Diese FachpreisrichterInnen müssen zudem vonAusloberin o<strong>der</strong> Aus lober unabhängig sein. Das P. entscheidet in allen Fach<strong>und</strong>Ermessensfragen basierend auf einer qualifizierenden Debatte anhand <strong>der</strong>Beurteilungskriterien unabhängig <strong>und</strong> endgültig.Preisgerichtsentscheid Die abschließende Feststellung des Preisgerichts überdie Reihung <strong>der</strong> Wettbewerbsarbeiten, samt Festlegung <strong>der</strong> Gewinnerin bzw. desGewinners wird als P. bezeichnet.PreisträgerIn VerfasserInnen <strong>der</strong> vom Preisgericht mit Preisen <strong>und</strong> Anerkennungspreisenbe dachten Wettbewerbsarbeiten werden als P. bezeichnet.Im Zusammenhang mit Realisierungswettbewerben ist <strong>der</strong> dazu einschränkendeBegriff GewinnerIn bedeutsam, <strong>der</strong> die bzw. den zum VerhandlungsverfahrenEinzuladenden meint.Realisierungswettbewerb R. sind Wettbewerbe, bei denen im Anschluss an dieDurchführung eines Auslobungsverfahrens ein Verhandlungsverfahren zurVergabe eines Dienstleistungsauftrages durchgeführt wird. Realisierungswettbewerbesind nur dann durchzuführen, wenn die Absicht besteht, die verfahrensgegenständlichePlanungsleistung auch tatsächlich zu vergeben.SachpreisrichterIn In ein Preisgericht entsandte Person mit <strong>der</strong> Qualifikation,die Wettbewerbsarbeiten im Hinblick auf einzelne <strong>der</strong> bekannt gemachtenBeurteilungskriterien beurteilen zu können.Schwellenwert Der vergabegesetzlich geregelte S. bestimmt, ob Architekturwettbewerbeöffentlicher AusloberInnen im Unter- o<strong>der</strong> Oberschwellenbereicherfolgen. Überschreitet <strong>der</strong> geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer allerzusammengehörigen Dienstleistungsaufträge den S., muss <strong>der</strong> Architekturwettbewerbeuropaweit bekannt gemacht werden, darunter genügt eine nationaleBekanntmachung. Geladene Architekturwettbewerbe sind nur unterhalb des S.zulässig.Städtebaulicher Wettbewerb Der s. W. wird meist als Ideenwettbewerb, seltenerals Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der s. W. wird auch als Architektur -wettbewerb verstanden, obwohl er auf an<strong>der</strong>en Maßstabsebenen als <strong>der</strong> Bauwerksentwurfstattfindet.TeilnehmerIn Der Status als T. setzt die Teilnahmeberechtigung voraus. Imoffenen Architekturwettbewerb ist sie ab <strong>der</strong> einseitigen Willensbek<strong>und</strong>ung zurTeilnahme gegeben, z. B. durch eine Registrierung o<strong>der</strong> ein Ansuchen um Übermittlung<strong>der</strong> Auslobungsunterlagen, im geladenen o<strong>der</strong> nicht offenen Architekturwettbewerbab <strong>der</strong> Zulassung.57 Teil D Anhang

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!