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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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g )h )i )j )k )18 |19 |§ 91 |2 |3 |4 |neben dem ziffernmäßigen auch das namentliche Ergebnis einer Abstimmung,wenn dies mindestens die Hälfte <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigtenMitglie<strong>der</strong> des Preisgerichts verlangt;die verbale Beurteilung <strong>der</strong> Projekte <strong>und</strong> die Begründung <strong>der</strong> Entscheidungendes Preisgerichts;das Wettbewerbsergebnis in übersichtlicher Form, geglie<strong>der</strong>t nach Preisen,Anerkennungspreisen, Aufwandsentschädigungen, Nachrücker-Innen auf Preise, NachrückerInnen auf Anerkennungspreise, samt Höhe<strong>der</strong> auszuschüttenden Preise, Anerkennungspreise o<strong>der</strong> Aufwandsentschädigungen;die exakte Feststellung <strong>der</strong> Identität aller WettbewerbsteilnehmerInnen<strong>und</strong> <strong>der</strong> zugehörigen MitarbeiterInnen samt Namen, Gesellschaftsform,Adresse <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung;die Empfehlungen des Preisgerichts zur erstgereihten Wettbewerbsarbeitan die Ausloberin bzw. den Auslober.Der schriftliche Bericht <strong>der</strong> Vorprüfung ist dem zu veröffentlichendenPreisgerichtsprotokoll beizufügen. Wenn in Ausnahmefällen, insbeson<strong>der</strong>ewegen Mangelhaftigkeit, <strong>der</strong> Vorprüfbericht nicht veröffentlichtwerden soll, hat das Preisgericht darüber einen mehrheitlichenBeschluss zu fassen <strong>und</strong> die Entscheidungsgründe im Protokoll anzuführen.Das Preisgericht hat seiner Informationspflicht nachzukommen, indemes durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden die Gewinnerin o<strong>der</strong> denGewinner <strong>und</strong> die weiteren VerfasserInnen prämierter Wettbewerbsarbeitenunmittelbar nach <strong>der</strong> Entscheidung des Preisgerichts fernmündlichverständigt o<strong>der</strong>, wenn das nicht möglich sein sollte, unverzüglichauf schnellstem an<strong>der</strong>en Weg benachrichtigt.Preise, Anerkennungspreise <strong>und</strong> AufwandsentschädigungenDie Ausloberin bzw. <strong>der</strong> Auslober setzt für das Projekt <strong>der</strong> Gewinnerinbzw. des Gewinners <strong>und</strong> weitere prämierte Wettbewerbsarbeiten Preise,Anerkennungspreise <strong>und</strong> Aufwandsentschädigungen in Geld aus. Zusammenbilden sie die Preisgeldsumme.Die Preisgeldsumme ist als symbolischer Gegenwert zur Gesamtleistung<strong>der</strong> TeilnehmerInnen in einem Architekturwettbewerb zu verstehen.Die Preisgeldsumme ist abhängig von Größe <strong>und</strong> Schwierigkeitsgrad <strong>der</strong>Wettbewerbsaufgabe, vom Umfang <strong>der</strong> zu erbringenden Wettbewerbsarbeit<strong>und</strong> von <strong>der</strong> Art des Architekturwettbewerbs (Realisierungs- o<strong>der</strong>Ideenwettbewerb).Die Mindestpreisgeldsummen bei offenen <strong>und</strong> nicht offenen Architekturwettbewerben<strong>und</strong> die Mindestaufwandsentschädigung pro TeilnehmerInbei geladenen Architekturwettbewerben sind über Bemessungsformelnim Leistungsbild Architekturwettbewerb (<strong>WSA</strong> <strong>2010</strong> – Teil C) geregelt.Bei Architekturwettbewerben, die in Kooperation mit <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong>o<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>kammern durchgeführt werden, sind dieseBemessungsformeln gemäß Teil C § 6 Abs. 12 o<strong>der</strong> das daraus abgeleitete28 Teil B Wettbewerbsordnung Architektur – WOA <strong>2010</strong>

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