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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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GewinnerInnen des Wettbewerbes ermittelt werden sollen; im letzteren Fall Angabe<strong>der</strong> Anzahl <strong>der</strong> GewinnerInnen; Ausschlussgründe; Termine. Die vorliegendeWettbewerbsordnung Architektur ist als praktisch anwendbares Regelwerk füröffentliche <strong>und</strong> private Architekturwettbewerbe gedacht.Wettbewerbsportal Die <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> sorgt für die öffentliche Informationüber das Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vergabewesen mittels ihres Wettbewerbsportalswww.architekturwettbewerb.atWettbewerbsrisiko Das W. besteht aus dem AusloberInnenrisiko <strong>und</strong> dem TeilnehmerInnenrisiko.Das W. ist am geringsten, wenn die Risiken annähernd gleichauf AusloberInnen <strong>und</strong> TeilnehmerInnen verteilt sind.Wettbewerbsstandard Architektur Der W. A. fasst die wichtigsten normativenTexte zum Architekturwettbewerb zusammen Die Gr<strong>und</strong>sätze zum Architekturwettbewerbmit den politischen Positionen <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong>, die WettbewerbsordnungArchitektur als praktisch anwendbares Regelwerk für öffentliche<strong>und</strong> private Architekturwettbewerbe <strong>und</strong> das Leistungsbild Architekturwettbewerb,mit dem die Wettbewerbsarbeit definiert <strong>und</strong> die Mindestpreisgeldsummenfür die gängigen Wettbewerbsarten bestimmt werden können.Zusatzleistung Eine Z. darf TeilnehmerInnen eines Architekturwettbewerbsüber die Gr<strong>und</strong>leistung hinaus nur abverlangt werden, wenn die Beurteilbarkeit<strong>der</strong> Wettbewerbsarbeiten dies erfor<strong>der</strong>t <strong>und</strong> <strong>der</strong> Auslobungstext dies festlegt.Z. sind basierend auf dem Leistungsbild Architekturwettbewerb im Auslobungstexttaxativ anzuführen. Wird vom Preisgericht eine Z. verlangt, dann ergibtsich die Preisgeldgesamtsumme durch Addition <strong>der</strong> Preisgeldsumme für dieGr<strong>und</strong>leistung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Preisgeldzusatzsumme.59 Teil D Anhang

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