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WSA 2010 - Bundeskammer der Architekten und ...

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Teil D1AnhangBegriffsbestimmungen zum ArchitekturwettbewerbAlternatives Verfahren Ein a. V. ist nur als Ausnahmeverfahren einzusetzen,wenn wegen einer beson<strong>der</strong>en, nicht hinreichend konkretisierbaren Aufgabenstellungkein Architekturwettbewerb zielführend ist. Der wesentliche Vorteileines a. V. gegenüber Architekturwettbewerben ist <strong>der</strong> direkte Kontakt zu denArchitektInnen, also <strong>der</strong> Verzicht auf die Anonymität, <strong>der</strong> eine Parallelentwicklungvon Problemstellung <strong>und</strong> -lösung erlaubt. Denkbar als a. V. sind etwadie Parallelbeauftragung mehrerer ArchitektInnen zur Teilnahme an einemWorkshop bzw. zu einer Studie o<strong>der</strong> das Verhandlungsverfahren mit vorherigerBekanntmachung, wenn wettbewerbsähnliche Verfahrenselemente (planerischeAngebotsteile, Preisgericht, Anonymität) eingesetzt werden <strong>und</strong> die Qualitätunter den Zuschlagskriterien bedeutend stärker gewichtet ist als <strong>der</strong> Preis.Ein a. V. sollte nur im Einvernehmen mit <strong>der</strong> <strong>B<strong>und</strong>eskammer</strong> o<strong>der</strong> mit einer <strong>der</strong>Län<strong>der</strong>kammern entwickelt <strong>und</strong> gegebenenfalls in Kooperation mit einer dieserdurchgeführt werden.Anonymität Das geschützte In-Erscheinung-Treten von WettbewerbsteilnehmerInnenvor dem Preisgericht, ohne ihre Identität preiszugeben. Die A. istvon AusloberInnen bis zur abschließenden Entscheidung des Preisgerichts zugarantieren. Die A. ist unverzichtbarer Bestand je<strong>der</strong> zeitgemäßen Wettbewerbsdoktrin.Das B<strong>und</strong>esvergabegesetz besagt, dass Wettbewerbsarbeiten demPreisgericht bei allen Wettbewerbsarten anonym vorgelegt werden müssen.ArchitektInnenwettbewerb Der A. ist ein vergaberechtlich nicht normierter,gemeinhin für Planungswettbewerbe verwendeter Begriff, an dem ausschließlichArchitektInnen teilnahmeberechtigt sind. Der A. ist als Verfahrensbezeichnungnicht mehr gebräuchlich, da er nur eine Berufsgruppe zulässt <strong>und</strong> damit dem interdisziplinärenCharakter <strong>der</strong> Architekturarbeit wi<strong>der</strong>strebt.Architekturwettbewerb Der A. ist ein Planungswettbewerb, bei dem Pläne <strong>und</strong>Planungen von ArchitektInnen, aber auch von VertreterInnen an<strong>der</strong>er Disziplinenin einem formalisierten Verfahren aufgr<strong>und</strong> einer vorgegebenen Aufgabenstellung<strong>und</strong> vorweg bekannt gemachter Beurteilungskriterien gegenübergestelltwerden, sodass eine Gewinnerin o<strong>der</strong> ein Gewinner benannt werden kann.Vergaberechtlich ist <strong>der</strong> Begriff A. nicht normiert; aber er ist sehr gebräuchlichfür jedes Auslobungsverfahren, dessen Gegenstand überwiegend räumliche Gestaltungsfragensind. Der A. ist methodisch eine Konkurrenz gegen das Versprechenvon Geldpreisen erbrachter, geistiger Leistungen, die von einem von denTeilnehmerInnen unabhängigen Preisgericht unter Wahrung <strong>der</strong> Anonymität <strong>der</strong>TeilnehmerInnen in Diskussionen vergleichbar gemacht <strong>und</strong> beurteilt werden.AuftraggeberIn A. ist je<strong>der</strong> Rechtsträger, <strong>der</strong> vertraglich an Auftragnehmer-Innen einen Auftrag zur Erbringung von Leistungen gegen Entgelt erteilt hat o<strong>der</strong>51 Teil D Anhang

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