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lagen zur Ermittlung der notwendigen Sicherungskräfte<br />

bei der Ladungssicherung<br />

und wurde erstmals im Jahr 2004 mehrheitlich<br />

verabschiedet und veröffentlicht.<br />

Auf Antrag einiger Mitgliedsstaaten wurde<br />

sie in den vergangenen Jahren überarbeitet.<br />

Die zukünftige Norm wird zu einer<br />

Absenkung des derzeitigen Sicherheitsniveaus<br />

führen und soll voraussichtlich im<br />

Februar 2011 europaweit in Kraft treten.<br />

Wieso kam es zur Revision der Norm?<br />

Schöbel: Ende 2005 stellten sieben CEN-<br />

Mitgliedsstaaten einen Antrag auf Revision<br />

der EN 12195-1, mit der Begründung,<br />

diese sei „überzogen“ und „praxisfremd“.<br />

Im Kern zielte die Kritik auf die VDI-Richtlinie<br />

2700 ff., die seinerzeit als Grundlage<br />

mit in die EN 12195-1 einfloss. Vielleicht<br />

muss ich an dieser Stelle etwas zur Historie<br />

sagen: Die Verbesserung der Verkehrssicherheit<br />

ist seit langem ein deutsches<br />

und auch europäisches Ziel.<br />

Die Ladungssicherung spielt dabei eine<br />

wichtige Rolle. So stellte die Europäische<br />

Kommission in einem Aktionsprogramm<br />

für die Straßenverkehrssicherheit 2003<br />

fest, dass „der Verlust von Lkw-Ladungen<br />

aufgrund mangelhafter Ladungssicherung<br />

eine Ursache von häufig schweren Ver-<br />

40 K&H 12/2010<br />

Genau nachrechnen:<br />

Ab 2011<br />

gelten neue Berechnungen<br />

der Zurrkräfte.<br />

kehrsunfällen ist“. Bei uns in Deutschland<br />

rückte die Ladungssicherung bereits<br />

in den 80er-Jahren in das öffentliche Bewusstsein.<br />

Aufgrund der damaligen Vorgaben<br />

der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen<br />

(heute BG-Verkehr) ergab<br />

sich die Notwendigkeit, grundsätzliche<br />

Regelungen und Bestimmungen zu erarbeiten,<br />

die sich der Ladungssicherung<br />

widmeten. Federführend war dabei der<br />

VDI mit seiner Richtlinie 2700 „Ladungssicherung<br />

auf Straßenfahrzeugen“ und<br />

den daraus abgeleiteten Blättern, für ausgesuchte<br />

Ladegüter.<br />

Dabei handelt es sich doch um die „anerkannten<br />

Regeln der Technik“, von denen<br />

der deutsche Gesetzgeber spricht, oder?<br />

Schöbel: Richtig. Die VDI 2700 ff. und<br />

die EN 12195:2004 gehören zu den anerkannten<br />

Regeln der Technik, auf die der<br />

Paragraph 22 der deutschen Straßenverkehrsordnung<br />

(StVO) bei der Ladungssicherung<br />

verweist. Die VDI-Richtlinie<br />

findet aber nicht nur bei uns in Deutschland,<br />

sondern beispielsweise auch bei unseren<br />

Nachbarländern Österreich und<br />

Schweiz große Beachtung und ist auch<br />

dort anerkannter Stand der Technik.<br />

Dabei standen sowohl die DIN EN 12195-<br />

1 als auch die VDI 2700 ff. bisher trotz<br />

ihrer teilweise unterschiedlichen Berechnungsansätze<br />

für ein ähnlich hohes<br />

Sicherheitsniveau. Doch das wird sich<br />

mit der neuen Fassung zu meinem Bedauern<br />

vermutlich ändern.<br />

Was meinen Sie damit?<br />

Welche Änderungen gibt es konkret?<br />

Schöbel: Wie bereits gesagt, ging die Initiative<br />

zur Änderung von der Begründung<br />

aus, die Norm sei „überzogen“ und<br />

„praxisfremd“. Die jetzt auf europäischer<br />

Ebene durch Mehrheitsbeschluss festgelegten<br />

Änderungen vereinfachen die Berechnungsgrundlagen<br />

jedoch nicht, sondern<br />

verkomplizieren eher die Berechnung<br />

für die Praxis. Ein Grund hierfür ist, dass<br />

die Anforderungen an die Ladungssicherung<br />

zukünftig nicht mehr vom Ladegut<br />

und den daraus resultierenden Kräften<br />

oder Beschleunigungen abhängig sind,<br />

sondern von der Art der gewählten Sicherungsmethode.<br />

Der Fahrer muss also bei<br />

der Berechnung berücksichtigen, ob er<br />

nieder- oder direktverzurrt oder eine Kombination<br />

beider Verfahren nutzt. Zudem<br />

wird das Sicherheitsniveau z. T. erheblich<br />

abgesenkt. Lassen Sie mich das am Beispiel<br />

der reduzierten Kippbeiwerte zur Seite verdeutlichen.<br />

Bislang wurde bei nicht standfesten<br />

Gütern ein Beschleunigungsbeiwert<br />

von 0,7 zur Seite angesetzt. Dieser Be-

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