13.07.2015 Aufrufe

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

Stichwort? Förderungen für behinderte und chronisch kranke ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Stichwort</strong>? <strong>Förderungen</strong> <strong>für</strong> <strong>behinderte</strong> <strong>und</strong> <strong>chronisch</strong> <strong>kranke</strong> Studierende!II. Fördermaßnahmen des B<strong>und</strong>esB<strong>und</strong>esministerium <strong>für</strong> Unterricht, Kunst <strong>und</strong> KulturR<strong>und</strong>schreiben Nr. 4/2013 des B<strong>und</strong>esministeriums <strong>für</strong> Unterricht, Kunst <strong>und</strong>Kultur: Persönliche Assistenz <strong>für</strong> körper<strong>behinderte</strong> Schüler <strong>und</strong> Schülerinnen inBildungseinrichtungen des B<strong>und</strong>es (PAB)Rechtsgr<strong>und</strong>lagen: B<strong>und</strong>esverfassungsgesetz B-VG B<strong>und</strong>es-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) Hochschulgesetz 2005 Zielgruppe sind Schülerinnen/Schüler mit körperlicher Behinderung ab derPflegestufe 5, 6 oder 7 (in begründeten Ausnahmefällen auch Personen derPflegestufen 3 <strong>und</strong> 4), die sich zum Besuch einer allgemein bildenden höherenSchule (AHS) oder berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMHS) eignen,zur Bewältigung des Schulalltages aber besonderer Unterstützung bedürfen.Ähnliches gilt im Hinblick auf § 51 Hochschulgesetz 2005 <strong>für</strong> Studierende anPädagogischen Hochschulen. Diese Unterstützung kann sich sowohl auf den Wegzur Bildungseinrichtung beziehen als auch auf Hilfestellungen während der Zeit,die <strong>behinderte</strong>n Schülerinnen/Schüler in der Einrichtung verbringen.Nicht davon erfasst sind Öffentliche Pflichtschulen. Ausgenommen von dieserEinschränkung sind die den Pädagogischen Hochschulen eingegliedertenPraxisschulen.Privatschulen sind nur dann erfasst, wenn sie das Öffentlichkeitsrecht besitzen <strong>und</strong>der B<strong>und</strong> in den Organen des Schulerhalters vertreten ist. Dadurch gilt PAB auch<strong>für</strong> die Private Pädagogische Hochschule Burgenland.Die persönliche Assistenz wird <strong>für</strong> die gesamte maximal zulässige gesetzlicheAusbildungsdauer gewährt. Wenn auf eine andere Weise, z.B. durch den Einsatztechnischer Mittel, Unterstützung möglich ist, dann wird keine persönlicheAssistenz gewährt.Die zu leistenden Dienste beschränken sich auf die persönliche Betreuung währenddes Unterrichts- bzw. Lehrbetriebs, allerdings kann die persönliche Assistenz beiSchülerinnen/Schülern nicht die Funktion einer zusätzlichen Lehrkraft übernehmen.PAB wird <strong>für</strong> die Zeit gewährt, während der sich die Schülerinnen/Schüler bzw.,die/der Studierende in der Einrichtung aufgr<strong>und</strong> des St<strong>und</strong>enplanes bzw. derstudienmäßigen Erfordernisse aufhält, wobei keine Unterscheidung zwischenpflichtigen <strong>und</strong> nichtpflichtigen Unterrichts- bzw. Lehrveranstaltungen stattfindet.22

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!